Bekommt der Mieter bei Fußboden-Beteiligung etwas wieder?

vom 27.11.2014, 15:45 Uhr

Folgende Situation: Mieter A hat Termin zum Abschluss des Mietvertrages. Einen Tag vorher ruft Vermieter B an und teilt mit er hätte sich überlegt vor Einzug des Mieters noch einen Vinyl-Boden zu verlegen (vorher kein Bodenbelag), der Mieter soll sich aber mit 800.-€ beteiligen. Mieter beißt in den sauren Apfel, er hat seine alte Wohnung schon gekündigt und leistet eine Beteiligung.

Mieter will aber nach einem Jahr ausziehen und möchte einen Teil der Beteiligung zurück, da er den Boden ja noch nicht stark abgewohnt hat und ihn nicht Anteilig mitnehmen kann. Hat er einen Anspruch auf Rückzahlung?

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» Bibbi02 » Beiträge: 10 » Talkpoints: 3,59 »



Der Mieter hätte keine Eigenleistung zahlen müssen. Die Erneuerung des Bodenbelags ist Vermietersache, wenn er diese mitvermietet. Er muss dann dafür sorgen, dass der Fußbodenbelag in zustandsgemäßen Verhältnis vermietet wird und in dem bestehenden Mietverhältnis zustandsgemäß zu halten. Es ist richtig, dass er einen anderen Boden legen möchte, aber er darf es eben nicht umlegen.

Der Mieter hat nun vielleicht Pech, weil er die Zahlung bereits getätigt hat. Teils wahrscheinlich aus Unwissen. Aber versuchen könnte er es ja dennoch. Oder aber er schafft es sogar, dass er die Zahlung unwirksam macht und der Vermieter aus Kulanz die ganze Zahlung zurück überweist.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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