Werterhöhende Maßnahmen in Mietwohnung erlaubt?

vom 08.08.2014, 22:11 Uhr

K. lebt in einer Wohnung zur Miete und ist erst vor Kurzem eingezogen. Eigentlich ist K. mit der Wohnung sehr zufrieden, jedoch gibt es eine Kleinigkeit, die ihn sehr nervt.

Die Fensterbänke in der gesamten Wohnung sind aus Kunststoff, haben eine wirklich unansehnliche Abschlusskante, die sehr breit ist, und zu allem Übel sind an den seitlichen Enden Kappen aufgesteckt, da die Fensterbänke an sich von innen hohl sind und es daher eines ordentlichen Abschlusses bedarf. K. könnte mit den Kunststofffensterbänken als notwendiges Übel leben, wenn nicht diese Endkappen die Reinigung stark erschweren würden. Dort bleibt nämlich viel Dreck hängen, Staub und Tierhaare vor allem, der schwer restlos zu entfernen ist. Als besonders reinlicher Mensch sieht K. permanent dagegen an.

Aber gegen dieses Problem lässt sich ja leicht etwas machen. K. würde gerne auf eigene Kosten die scheußlichen Plastikfensterbanken gegen ordentliche Fensterbanken aus Marmor austauschen lassen. Das hat er seinem Vermieter mitgeteilt oder besser gesagt hat er gefragt, ob dies in Ordnung wäre. Schließlich ist dieser Umbau eine leicht rückgängig zu machende Umbaumaßnahme, theoretisch könnte K. bei seinem Auszug wieder Kunststofffensterbanken montieren lassen, wenn dies gewünscht werden würde.

Der Vermieter stellt sich nun komplett quer und will partout nicht, dass die Kunststofffensterbanken gegen solche aus Marmor ausgetauscht werden.

K. kann das absolut nicht verstehen, denn in seinen Augen ist der Austausch der billigen Kunststofffensterbanken gegen hochwertige Marmorfensterbanken eine werterhöhende Maßnahme. Außerdem meine ich mich daran erinnern zu können, dass ein Mieter Baumaßnahmen, die rückgängig gemacht werden können, auch ohne explizite Erlaubnis des Vermieters durchführen darf, so lange die Wohnung im ursprünglichen Zustand wieder übergeben wird.

Darf der Vermieter den Einbau anderer Fensterbanken nun wirklich generell verbieten? Im Mietvertrag gibt es natürlich keine Klausel, die den Einbau von Fensterbänken explizit regelt, somit kann keine der beiden Seiten sich darauf beziehen. K. möchte nur nicht die Fensterbänke ohne vorherige Erlaubnis austauschen, weil er Angst hat, dann gekündigt zu werden.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Vermieter es ablehnt, darf er es nicht verändern. Und ein Vermieter muss hier auch nicht einwilligen, selbst wenn wirklich Bedarf bestehen würde. Hier dürfte ein Rollstuhlfahrer eben auch nicht sein Bad umbauen, um duschen zu können, wenn er eine Badewanne hat. Es bedarf immer der Erlaubnis des Vermieters.

Der Vermieter muss bei baulichen Veränderungen gefragt werden. Wenn er es toleriert, kann es sein, dass es bei einen Auszug wieder verändert werden muss. Will ein Mieter nichts an der baulichen Substanz machen, kann er es natürlich ohne Erlaubnis des Vermieters durchführen. In dem beschriebenen Fall der Fensterbänke würde er aber in die Baumasse eingreifen und muss sich deswegen an den Vermieter halten.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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