Neues Gesetz für Krankheit überhaupt zulässig?

vom 08.02.2015, 19:19 Uhr

X ist Gemeindebedienstete nach dem neuen Gesetz, da sie erst vor zwei Jahren begonnen hat, dort zu arbeiten. Nun ist es so, dass es noch Angestellte gibt, die bereits so lange arbeiten, dass sie unter das alte Gesetz der Gemeindebediensteten fallen, welches im Großen und Ganzen nur Vorteile bietet.

So war letztens Y, die Chefin von X, mit Z, der sich mit diesen alten und neuen Gesetzen auskennt, im Gespräch. Y fragte Z, wie es denn wäre, wenn eine Angestellte (A) in der Ferienzeit (X und Y arbeiten in einer vorschulischen Einrichtung) krank werden würde. Ob dann die Angestellte (A) wenn sie sich krank schreiben lässt, den Urlaub wieder gut geschrieben bekommt, und diesen dann unter dem Jahr nehmen kann.

Darauf antwortete Z dann zum Erstaunen von X, dass alle Angestellten, die dem alten Gemeindebedienstetengesetz unterliegen, wie beispielsweise die Chefin Y selber, das bezahlt bekommen und alle, die dem neuen Gesetz unterliegen, so wie zum Beispiel X, das nicht bekommen. Das findet X sehr seltsam, da es ja ein Fall einer Ungleichbehandlung bedeutet. Hätte X Chancen, dasselbe Recht einzuklagen, welches Y und die anderen Angestellten, die dem alten Gemeindebedienstetengesetz unterliegen, haben? Oder würde sich X dann die Zähne ausbeißen?

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Ich finde deine Beitrag etwas verwirrend. Die ganze XYZ-Sache und auch das genaue Problem verstehe ich nicht ganz. Geht es darum, dass man gerade Urlaub hat und in diesem krank wird und dann den Rest des Urlaubs, über den man krankgeschrieben ist, dann erneut nehmen kann? Oder was genau ist gemeint? Dass man außerhalb des Urlaubs krank wird, hat mit dem Urlaub an sich ja nichts zu tun.

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