Zuschüsse - behindertengerechten Umbau für Wohnung bekommen

vom 22.04.2015, 11:54 Uhr

A hatte einen Unfall und sitzt nun im Rollstuhl. Er wohnt in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses zur Miete und möchte gerne umbauen. Wenn der Mieter zustimmt, würde er das so schnell wie möglich in Angriff nehmen, damit er aus der Pflegeeinrichtung kann. Aber woher kann man Zuschüsse bekommen um behindertengerecht umzubauen? Bekommt man die Zuschüsse für eine Mietwohnung und wer muss dann die Zuschüsse beantragen?

Was wäre, wenn A sich doch entschließt eine Wohnung zu kaufen? Woher kann er dann als Eigentümer einer Wohnung Zuschüsse bekommen um diese behindertengerecht umzubauen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



A. kann sich an seine Pflegeversicherung wenden. Diese gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, zum Beispiel für technische Hilfen im Haushalt wie fest installierte Rampen, Verbreitung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. § 40, Abs. 4 SGB XI).

Es muss jedoch die Voraussetzungen bestehen, dass A. eine Pflegestufe hat. seit der Einführung des Pflege-Neuausrichtunggesetzes müssen Versicherte auch keinen eigenen Anteil mehr zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen leisten. Die Zuschüsse betragen 4000 € pro Maßnahme.

Für notwendige Umbaumaßnahmen kann A. aber auch öffentliche Gelder beantragen. Die Fördermittel werden vom Staat und von den Wohnungsämter in den Baubehörden der jeweiligen Bundesländer gewährt. Ansprechpartner wären hier auch die zuständigen Staats- bzw. Landesbanken.

Am einfachsten wäre es natürlich, wenn A.s Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. In diesem Fall ist die gesetzliche Unfallversicherung nämlich zuständiger Kostenträger. Dies wage ich aber zu bezweifeln, da du das sicherlich erwähnt hättest, wenn A. einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gehabt hätte.

» cherrypie » Beiträge: 567 » Talkpoints: 30,94 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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