Betriebskindergarten nur wenn man vor Ort wohnt
Frau T. arbeitet seit 15 Jahren in der selben Firma. Bis vor einem Jahr etwa, hat sie in der Nähe der Firma gewohnt. Nach ihrer Hochzeit zog sie mit ihrem Mann zusammen. Die Ehepartner entschieden, in die Mitte zwischen ihren Arbeitsplätzen zu ziehen. Für Frau T. hieß das auch, dass sie in ein anderes Bundesland zieht. Was für sie keine große Entfernung ist, aber ihrem Mann eine Erleichterung bringt, da er in drei Schichten arbeiten und die Strecke bis an den alten Wohnort von Frau T. doch recht lang für ihn war.
Nun erwartet das junge Paar ihr erstes Kind. In der Firma von Frau T. gibt es einen Betriebskindergarten, der Kinder ab dem zweiten Geburtstag aufnimmt. Frau T. würde ihr noch ungeborenes Kind dort gerne unterbringen, da es einmal Wege spart und dann ihr Kind eben immer in ihrer Nähe ist. Auch ihr Ehemann findet die Lösung sehr gut.
Nun ist im Bundesland, in dem Frau T. arbeitet, der Kindergarten beitragsfrei. Aus diesem Grund nimmt der Betriebskindergarten nur Kinder auf, die in der Stadt leben, in der auch die Firma ihren Standort hat. Damit sind Frau T.s Pläne natürlich zerstört. Frau T. überlegt nun, ob sie ihren Erstwohnsitz bei ihren Eltern anmeldet, die in der Stadt wohnen, in der die Firma ihren Sitz hat. Allerdings ist sie sich nicht sicher, ob das rechtlich in Ordnung ist.
Frau T. ist schon sehr traurig darüber, dass sie nun seit 15 Jahren dort arbeitet, aber ihr Kind nicht im Betriebskindergarten unterbringen darf, nur weil sie in einem anderen Bundesland wohnt. Kennt ihr solche Probleme auch? Nimmt euer Betriebskindergarten auch nur Kinder, die in der selben Stadt aufwachsen?
Das Problem liegt hier sicherlich in den unterschiedlichen Bundesländern, weil ja ziemlich viel unterschiedlich geregelt ist. Vielleicht kann man ja in die Stadt ziehen, in der man auch arbeitet. Sicherlich, das wäre noch mal ein Umzug, aber wenn man unbedingt den kostenlosen Kindergarten will, dann sollte man das so machen. Alternativ muss man eben den Kindergarten im neuen Ort nehmen und dafür zahlen, was man ja mit einem Job auch machen kann. Man kann das ja auch teilweise steuerlich absetzen.
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