Keinen Anspruch auf ausgewählte Prüfer bei Bachelorarbeit?

vom 21.04.2015, 15:10 Uhr

Für meine Bachelorarbeit musste ich mir zwei Prüfer selbst suchen, die laut Studienordnung prüfungsberechtigt sind. Die Prüfer dienen vor der Bachelorarbeit gleichzeitig auch als Betreuer und Berater. Außerdem prüfen sie sowohl die mündliche, als auch die schriftliche Prüfung.

Als ich vor kurzem die Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit ausgefüllt habe, war ich sehr überrascht. Ich musste beide Prüfer unterschreiben lassen, wobei auf dem Formular stand, dass es sich nur um Vorschläge handeln würde. Einen Anspruch darauf, dass einem tatsächlich diese Prüfer zugeteilt werden würden, gäbe es nicht.

Ich hatte bisher nie gewusst, dass es sich dabei nur um Vorschläge handeln würde. Ich erkenne auch den Sinn darin nicht, weshalb man möglichst ein halbes Jahr vorher schon anfangen soll, sich mit den Betreuern zu treffen, wenn es ohnehin nur Vorschläge sein sollen.

Ist es bei euch auch so, dass ihr keinen Anspruch auf eure ausgewählten Prüfer bei der Bachelorarbeit habt? Wurde euch tatsächlich ein anderer Prüfer zugeteilt, als den, den ihr ausgewählt hattet?

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Bei uns ist das abhängig vom Thema, das man wählen möchte. So gibt es beispielsweise 13 Oberthemen, in denen man sich thematisch mit seiner Abschlussarbeit befassen könnte und den jeweiligen Themen bzw. Fachrichtungen sind dann Ansprechpersonen zugeordnet. So gibt es Fachrichtungen, wo nur eine einzige Person zuständig ist und es gibt auch Fachbereiche die etwas "beliebter" sind, wo dann eben bis zu 6 oder 8 Ansprechpartner vorhanden sind, wo man sich dann eben aussuchen kann bei wem man die Abschlussarbeit schreiben möchte.

Gerade wenn man sich ein eher exotisches Thema aussucht wie ich, wo dann eh nur eine einzelne Person an unserem Institut Experte und Ansprechpartner zugleich ist, ist die Sache schon einfacher. Denn er ist einverstanden, meine Arbeit zu betreuen und am Ende zu korrigieren und ich finde, da hat das Prüfungsamt nicht das letzte Wort, wenn wir uns schon so geeinigt haben.

Außerdem ist es so, dass eben dazu geraten wird, sich eine Betreuungsperson zu suchen, die sich mit dem Thema gut auskennt, weil viele fachfremde Personen im Endeffekt keine Lust haben sich vorher Wochen lang in ein neues Thema einzulesen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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