Übernimmt Amt jegliche Anwaltskosten von Hartz 4 Empfängern?

vom 02.11.2012, 14:08 Uhr

In unserer Nachbarschaft wohnt ja eine sehr illustre Familie, die nebenbei bemerkt Mitte 40 sind und noch nie fest gearbeitet haben. Dieser Umstand alleine ist ja schon etwas seltsam, nur was ich schon seit nunmehr Jahren verstärkt und kopfschüttelnd mitbekomme ist, dass diese Familie fast im Wochentakt irgendeine Mahnung, Inkasso Forderungen oder auch Abmahnungen wegen illegalen Internetaktivitäten erhält. Ich bekomme es deswegen „hautnah“ mit, weil Sie fast immer mein Fax benutzt um ihrem Anwalt die Vertretungsvollmacht zu faxen.

Darauf angesprochen was das denn solle, jedes Mal einen Anwalt einzuschalten bekam ich etwas verblüfft nur die Antwort: „Ist mir doch egal, das kostet mich doch nichts“. Diese Antwort und Umstand wirft bei mir nun die Frage auf ob es denn nun tatsächlich so ist, dass Hartz 4 Empfänger noch und nöcher Anwälte einschalten können und das liebe Amt zahlt. Wäre natürlich ein gutes Arbeitsbeschaffungswerk für etablierte Anwälte, aber es kann doch nicht sein das auf diese Weise sicherlich hohe Summen an Steuergeldern verschleudert werden, oder doch …?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wer kein Einkommen hat, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Wer diese beantragt, der bekommt die Kosten nicht zu spüren, denn das bezahlt der Staat. Das ist nun mal so und da kann man nichts daran ändern. Wenn sie darüber hinaus so viele Schulden hat, kann es gut sein, dass sie zu einer Schuldnerberatungsstelle geht und dort das mit dem Anwalt empfohlen wurde. Steuergelder werden nun mal dafür genutzt, da kann keiner was dran ändern.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Natürlich kann jeder, der finanziell nicht so gut dasteht, Prozesskostenhilfe beantragen. Die Entscheidung darüber, ob dieser Antrag auch bewilligt wird, hängt aber auch von anderen Dingen ab. Das ist jedenfalls dann so, wenn der Antragsteller selbst Klage einreicht. Nur wenn Aussicht auf Erfolg besteht, wird die Prozesskostenhilfe geleistet. Wer arm ist, soll ja nicht weniger die Möglichkeit haben sein Recht einzufordern.

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie das in dem von Dir beschriebenen Fall ist. Wenn jemand eine Anzeige oder Mahnung nach der nächsten bekommt, hat das ja seine Gründe bzw. der Empfänger dieser Schreiben hat das selbst zu verantworten. Spätestens wenn es zu einem Gerichtsverfahren samt Verurteilung kommt, muss diese Familie die Kosten für den Rechtsbeistand der Gegenseite zahlen.

» Morla » Beiträge: 45 » Talkpoints: 3,74 »



Theoretisch stimmt dies zwar. Aber die Kosten für den Gang zum Gericht übernimmt niemand und in Hartz IV hat man grundsätzlich andere Probleme. Hier hätte ich übrigens auch mal gerne eine Verlinkung gesehen, um diese Story zu überprüfen. Ohne Grund kommt man nicht in Hartz IV und wer chronisch krank ist und nicht gerade eine Medizinstudium mit Summa cum laude abgeschlossen hat, den zieht die Sache immer mehr herunter.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 05.04.2015, 18:57, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Prozesskostenhilfe bekommt man meiner Meinung nach nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Will ich beispielsweise die EU wegen unterlassener Hilfeleistung im Bezug auf die vielen toten Flüchtlinge verklagen, dann wird man mir dafür keinen Anwalt bezahlen.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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