Gegen Rufschädigung rechtlich und juristisch vorgehen?

vom 05.12.2012, 11:38 Uhr

Frau A hat sich von ihrem Mann getrennt, weil er fremd gegangen ist. Da Frau A sehr viel männliche Freunde hat, kommt auch ab und an mal ein Mann zu ihr zu Besuch. Die Nachbarn sehen dann immer wieder andere Männer bei ihr und meist kommen die Männer nicht alle auf einmal. Es sind aber nur Freunde der Frau und sonst nichts. Die Freunde trösten die Frau wie eine Freundin. Aber dennoch geht in der Nachbarschaft das Gerücht rum, dass die Frau, seit dem sie sich von dem Mann getrennt hat der Prostitution nachgeht, was nicht gerade für ihren Ruf gut ist.

Vor allem wird nicht nur der Ruf der Frau geschädigt, sondern auch der Ruf der Freunde der Frau, die praktisch als Freier betitelt werden. Keiner weiß aber, wer genau diese Gerüchte gestreut hat und wer für diese Rufschädigung wirklich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Wann kann man hier gegen diese Rufschädigung rechtliche Schritte einleiten und wie kann man das machen? Sollten die Freunde von Frau A genau wie Frau A selber eine Anzeige machen? Nutzt so eine Anzeige was?

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich glaube, dass die Frau oder ihre Freunde zuerst beweisen müssen welche Folgen diese Rufschädigung so mit sich zieht. Wollen die Nachbarn die Dame jetzt wegen ihrer angeblichen Tätigkeit aus dem Haus ekeln und kommt es zu Mobbing und Nachbarschaftsstreitigkeiten? Bekommt der Chef etwas von ihrer angeblichen Nebentätigkeit mit und drohen ihr nun irgendwelche Konsequenzen? Wie lange und hartnäckig halten sich solche Gerüchte? Nach einigen wenigen Monaten sind sie vergessen. Leiden irgendwelche Beziehungen und sonstige Privatsachen unter diesen Gerüchten?

Benutzeravatar

» soulofsorrow » Beiträge: 9228 » Talkpoints: 24,02 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich denke auch, dass man klar offenlegen muss, dass dadurch Schäden entstehen oder entstanden sind. Genau kann man sich ja mal bei einem Anwalt beraten lassen, aber allein schon die Anzeige gegen Unbekannt wird wenig Erfolg bringen, wenn man nicht nachweisen kann von wem es kommt. Zudem braucht man wirklich eben auch Beweise wie es zu dieser Schädigung kam und das dürfte beim Tratschen schwierig sein.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^