Wer auffährt ist Schuld - Gilt die Regelung immer?

vom 02.02.2015, 14:47 Uhr

A war unterwegs auf der Landstraße und musste wegen eines Wildschweins auf der Straße bremsen. Er konnte den Aufprall mit dem Wildschwein verhindern. Aber ihm fuhr ein PKW B auf. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und der aufgefahrene Fahrer B hat sich nicht geäußert. Auch A hat nicht groß was gesagt. Nur, dass er wegen eines Wildschweins gebremst hat.

Das Wildschwein ist unversehrt abgehauen und Zeugen gibt es nicht. Nun hat A einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass er vorsprechen muss. Der aufgefahrene Fahrer behauptet, dass A ohne Grund gebremst hat und er nicht Schuld ist. Aber er hat ja wohl kaum einen richtigen Abstand gehalten, sonst wäre B ja wohl nicht aufgebrettert. A ist sich keiner Schuld bewusst. Wenn er gegen das Wildschwein geprallt wäre, wäre er wohl nicht unverletzt aus der Sache raus gekommen.

Nun meinen viele, dass B auf jeden Fall Schuld ist, weil er aufgefahren ist. Denn wer auffährt ist immer Schuld. Gilt diese Regelung eigentlich immer oder gibt es Ausnahmen? Welche Ausnahmen gibt es?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Bei der Fragestellung, ob ein Autofahrer immer Schuld hat, wenn er auffährt, ist der Einzelfall zu betrachten. So pauschal kann es eben nicht beantwortet sein. Auch wenn einige Menschen meinen, dass immer der Autofahrer, der auffährt, Schuld hat. Diese Menschen sind der Meinung, dass der hintere Autofahrer nicht genug Abstand gehalten hat, sodass es zu diesem Unfall kam. Aber das stimmt so nicht.

Oftmals ist dies wohl wirklich der Fall, dass der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Eben weil der Autofahrer abgelenkt war oder eben zu schnell gefahren ist. Dies gilt als Anscheinsbeweis. Dieser liegt aber nicht immer vor.

Wenn zum Beispiel der hintere Fahrer durch ein weiteres Auto nach vorne geschoben wird, hat der hintere Fahrer keine Schuld. Wenn der Vorausfahrende noch kurzzeitig die Spur wechselt, kann es auch nicht als Schuld für den hinteren Fahrer gewertet werden.

In allen anderen Fällen besteht der Anscheinsbeweis. Aber eine Mitschuld kann den vorausschauenden Fahrer treffen. Eine Mitschuld oder Vollschuld betrifft den vorderen Autofahrer, wenn dieser plötzlich oder unerwartet und erlaubt bremst. Bei Wildschweinen darf wohl eigentlich auch nicht gebremst wird, aber wenn es der Fall fordert, kann die Mitschuld dem hinteren Fahrer auch bewiesen werden.

Ich finde es in diesem Fall dann schon unfair, dass er sich so spät dazu meldet und auf einmal behauptet, dass man ohne Grund gestoppt hätte. Solche Menschen liebe ich ja. Wahrscheinlich will er die Wahrheit nicht wahr haben wollen, dass ihn auch eine Mitschuld trifft.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich hab zwar keine Ahnung von irgendwelchen Regelungen bei Unfällen, aber ich weiß, dass das nicht stimmt.

Vor einigen Jahren war ich mit meinem Vater unterwegs und vor uns fuhr so ein Bulli ähnliches Auto. Am Straßenrand stand ein Auto sowie zwei Polizisten. Der Fahrer vor uns hat die Polizistin dort ziemlich angestarrt und nicht mehr auf den Verkehr geachtet. Tja und was passierte? Der Typ bremste auf einmal, weil er mehr schauen wollte und wir sind im hinten rein gefahren.

Da war natürlich der Typ vor uns Schuld und er hat es ja auch zugegeben. Aber die Polizisten haben es ja sowieso gesehen, also hätte er sich da auch nicht groß raus reden können.

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» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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