Bis wann Verzugszinsen berechnen bei Ratenzahlung?

vom 13.04.2014, 22:36 Uhr

A hat seit mehr als vier Jahren Forderungen an B. Das Ganze ist mittlerweile beim zuständigen Amtsgericht ausgeurteilt worden und A stehen ab Tag X auch Verzugszinsen zu. Wegen einem Formfehler kann A das Geld aber noch nicht per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen, was aber für die Frage nicht relevant ist. Laut vertraglicher Vereinbarung muss sich A auch auf eine Ratenzahlung einlassen, sofern B diese anbietet. Doch bis wann werden dann die Verzugszinsen berechnet? Gilt dann der Eingang der ersten Rate als Ende oder muss man sie bis zur kompletten Tilgung berechnen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Sofern ich dies durch Ratenzahlung bei einigen Einrichtungsläden kenne, werden hier die Verzugszinsen bis zur letzten Rate berechnet. Somit wäre es in deinem beschriebenen Fall das gleiche. A kann die Verzugszinsen berechnen, bis die letzte Rate von B gezahlt wurde. B soll zunächst erst einmal mit der Ratenzahlung anfangen und in der letzten Rate kann man dann die vollen Verzugszinsen in Rechnung stellen.

Dies wäre ja auch nur gerecht, wenn die Verzugszinsen bis zur Abzahlung der Raten berechnet werden. Ansonsten wäre ja B nicht bestraft. Einmalige Verzugszinsen bis zur ersten Rate würden ja nicht weh tun. Derzeit ist der Prozentsatz bei etwa 4 Prozent. Dies lohnt sich ja dann schon, wenn B in Verzug ist.

Deswegen lohnt es sich ja für A, wenn der Verzug bereits vier Jahre besteht. Die Ratenzahlung wird ja dann auch noch eine Weile dauern. A wird hier ja belohnt, weil er die Forderungen vor dem Gericht geltend gemacht hat und der Verzug kann für ihn als "Schadensersatz" angesehen werden. Bei einer richtig guten Summe lohnt sich dann der Verzug noch mehr.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^