Justiz: Reifeverzögerung als Grund für mildernde Bestrafung

vom 10.10.2014, 15:33 Uhr

In der Regel ist das Alter der angeklagten Person entscheidend dafür, ob diese nach Erwachsenenstrafrecht, oder noch nach dem etwas "milderen" Jugendstrafrecht, verurteilt wird. Normalerweise wird ab dem Alter von 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt, bei Jüngeren gibt es noch Jugendstrafen.

Jugendstrafen sind meist zeitlich etwas geringer angesetzt, außerdem soll der Fokus dort, so heißt es offiziell, eher auf "erzieherischen Maßnahmen" liegen. Also bekommt ein jugendlicher Gewalttäter beispielsweise in so einem Fall nicht einfach nur eine Haftstrafe, sondern muss auch noch an Anti-Gewalt-Trainings teilnehmen oder aber soziale Arbeiten verrichten. Ob tatsächlich alle Leute über 20 Jahren "immun" gegenüber erzieherischen oder bildenden Maßnahmen wie Anti-Gewalt-Kursen sind, darüber kann man sich nun natürlich auch streiten.

Aber jetzt mal nur im Bezug auf die kürzeren, milderen Strafen des Jugendstrafrechts: Wenn ein Über-20-Jähriger, also jemand, der normalerweise nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden müsste, "geistige Reifeverzögerungen" nachweisen kann, dann wird er trotzdem noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ausschlaggebend ist wohl, dass der Täter geistig noch in die vom Jugendstrafrecht betroffene Altersgruppe fällt, egal, wie alt er körperlich ist.

Aber mal ehrlich, selbst, wenn ein "Reifeverzögerter" geistig "erst" 19 oder 18 Jahre alt ist: Ist es wirklich sinnvoll, dann begangene Verbrechen milder zu bestrafen? Sollte man nicht eigentlich in dem Alter schon wissen, was rechtens und was unrechtens ist? Mal auf einen ganz krassen Fall bezogen: Verdient jemand, der mit 22 Jahren jemanden ermordet hat, und der "reifeverzögert" ist, tatsächlich eine geringere Strafe, als ein Mörder, der in dem Alter nicht "reifeverzögert" ist? Mit welcher Begründung? Egal, ob 18 oder 22, Mord bleibt ja eigentlich Mord. Wiegt die Tat wirklich schwerer oder weniger schwer, aufgrund dieser paar Jährchen?

Dass ein geistig behinderter erwachsener Mensch, der geistig auf dem Stand eines 9-Jährigen ist, die Situation nicht überblicken kann, kann ich ja nachvollziehen. Aber jemand, der "nur" auf dem Stand eines 19-Jährigen ist? Der müsste doch voll und ganz die Situation begreifen, oder nicht?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich denke, dass bei so einer "kleinen" Reifeverzögerung nicht gleich das Jugendstrafrecht zum Einsatz kommt. Denn, wie du bereits sagtest, mit "geistigen 19 Jahren" sollte man das eigentlich schon begreifen.

Mein kleiner Bruder zum Beispiel ist auch so ein Fall. Er ist inzwischen 19 Jahre, aber vom Kopf her war er schon immer ein paar Jahre jünger. Man könnte sagen, im Kopf ist er eher 15 oder 16 Jahre alt. Da liegt schon ein gewaltiger Unterschied zwischen.

Dein Beispiel ist schon ein wenig extrem, aber wirklich darauf etwas eindeutiges kann ich nicht sagen. Ein Mord ist wirklich heftig, vor allem in den jungen Jahren. Auf so einen Menschen wird eine Menge zu kommen, auch psychologische Hilfe und all so etwas. Aber dass er direkt für 15 Jahre in den Bau landet, das ist wirklich schwer zu sagen.

Meiner Meinung nach sollte ein 19 jähriger das schon begreifen können, aber ich glaube, weil er wohl noch immer in einer Lernphase ist, vor allem weil er ja quasi grade erst erwachsen geworden ist, dass sie da eher mit erzieherischen Maßnahmen kommen werden. Auch wenn diese sicher bei so einer Straftat kein Zuckerschlecken sein werden. Das ist wirklich schwer zu sagen.

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» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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