Voraussetzungen der Vergabe von Bürgschaftsdarlehen

vom 27.10.2014, 13:15 Uhr

Kredit-und Darlehensformen gibt es ja jede Menge und so gibt es unter anderen auch die so genannten Bürgschaftsdarlehen. Nur wie läuft denn ein derartiges Darlehen in der Praxis eigentlich ab? Können Bürgschaftsdarlehen nur von Banken oder anderweitigen Kreditinstituten vergeben werden oder ist dies auch rein privat möglich? Welche Voraussetzungen müssen oder sollten Darlehensnehmer erfüllen um ein Bürgschaftsdarlehen in Anspruch nehmen zu können? Hattet ihr schon jemals etwas mit Bürgschaftsdarlehen zu tun und wisst da nähere Einzelheiten dazu?

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Also mir stellt sich die Frage, was genau du unter einem "Bürgschaftsdarlehen" verstehst? Meinst du damit ein Darlehen, für das du einen Bürgen als Sicherheit brauchst? Eine andere Art von Bürgschaftsdarlehen ist mir nämlich so auf Anhieb nicht bekannt.

Eins kann ich schon mal beantworten und zwar, dass ein Darlehen grundsätzlich von Privatpersonen und auch von Finanzdienstleistungsunternehmen vergeben werden kann. Du kannst also als Privatmann mit einem anderen Privatmann einen Darlehensvertrag schließen und darin festlegen, dass du als Sicherheit einen Bürgen haben willst. Der muss natürlich dann auch namentlich benannt werden.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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