Unterschied Kindesentziehung und Kindesentführung

vom 16.04.2015, 11:26 Uhr

Im Fernsehen hört man schon mal, dass es sich um Kindesentziehung handelt, wenn ein Vater beispielsweise ein Kind mit ins Ausland nimmt und die Mutter davon nicht unterrichtet. Auch wenn die Mutter ein Kind dem Vater vorenthält spricht man wohl von Kindesentziehung.

Was mich wohl wundert, ist, dass beispielsweise ein Vater oder auch Großvater, der ein Kind einfach mit ins Ausland nimmt nicht wegen Kindesentführung dran kommt, sondern wegen Kindesentziehung. Aber wann ist es eine Kindesentführung und was wird schlimmer bestraft? Wann handelt es sich eindeutig um Kindesentführung?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich hätte spontan gesagt, dass Kindesentziehung eben bedeutet, dass man bestimmte Kontakte unterbindet. Also wenn eine geschiedene Mutter beispielsweise zwar wohnhaft an ihrem Wohnort bleibt und sich nicht "versteckt" in dem Sinne, aber eben Anrufe oder Besuche vom Vater oder von den Ex-Schwiegereltern einschränkt und weitestgehend unterbinden möchte von mir aus wegen vermeintlichem schlechten Einfluss.

Kindesentführung ist nach meiner Definition jedoch, dass man das Kind versteckt und auch seinen festen Wohnsitz verlässt, damit niemand das Kind finden kann. Für mich ist das eine Frage des Standorts.

Der Fall vor kurzem mit der vierzehnjährigen die verschwunden war und gesucht wurde, war für mich eine Entführung. Denn der Onkel des Mädchens hatte das Kind ja mitgenommen und war im Ausland aufgegriffen worden.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Für mich liegt eine Kindesentziehung dann vor, wenn das Kind von einem Elternteil vor dem anderen Elternteil "versteckt" wird. Aber auch nur, wenn dieser Elternteil das Sorgerecht, bzw. ein Umgangsrecht mit dem Kind hat. Also klassisch bei getrennten Eltern, wenn ein Elternteil verhindert, dass der andere das Kind sehen oder abholen kann.

Eine Kindesentführung wäre für mich z.B. der "Raub" eines Kindes, um damit die Eltern zu erpressen, z.B. ein Lösegeld zu zahlen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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