Stillzeit, Elterngeld und Berufsverbot zusammen möglich?

vom 19.03.2014, 08:53 Uhr

Frau A. erwartet in wenigen Wochen ihr zweites Kind. Sie arbeitet in einem Betrieb, in dem es für schwangere Mütter und stillende Mütter immer ein Beschäftigungsverbot gibt. Während eines Beschäftigungsverbots bekommt man ja sein Gehalt voll weiter. So hat Frau A. auch ihr erstes Kind vor ein paar Jahren gestillt und war während der Schwangerschaft und auch während der Stillzeit im Beschäftigungsverbot und fing nach dem Abstillen wieder an zu arbeiten.

Frau A. hat nun den Arbeitgeber angerufen und den Mutterschutz gemeldet. Im Büro ihres Arbeitgebers wurde ihr dann mitgeteilt, dass sie während der Stillzeit ebenfalls ein Beschäftigungsverbot hat, aber auch Elterngeld für die Zeit bekommen würde, wenn auch nur den Mindestsatz.

Frau A. war bisher der Meinung, es geht nur eines. Also das es Elterngeld nur gibt, wenn man eben Elternzeit nimmt. Die nimmt Frau A. in dem Sinne ja aber nicht, sondern sie wird ihr Kind stellen und ist deshalb im Beschäftigungsverbot und bezieht weiter ihr reguläres Gehalt. Kann man wirklich beide Leistungen zusammen beziehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kenne es gar nicht, dass man aufgrund des Stillens ein Beschäftigungsverbot bekommt. Dieses ist ja auch gar nicht möglich. Der Arbeitgeber hat einen daraufhin frei zu stellen. Ich denke aber, dass dies der Chef nicht möchte. Er möchte eben eher, dass sie in die Elternzeit geht und er nicht für sie bezahlen muss. Beides kann man definitiv nicht in Anspruch nehmen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Iggiz18, wieso sollte es keine Beschäftigungsverbote während der Stillzeit geben? Die sind in vielen Berufen ganz normal. In meinem alten Job arbeitest du ab der Mitteilung der Schwangerschaft bis zum Abstillen garantiert nicht. Allerdings ist die Stillzeit auf ein Jahr begrenzt. In einigen Berufen ist es schlichtweg verboten, in dem Zustand zu arbeiten.

Für die Elterngeldstelle zählt nur, dass man nicht arbeitet. Daher gibt es tatsächlich den Lohn von der Krankenversicherung plus das Elterngeld, wenn in der Stillzeit nicht gearbeitet werden darf. Für die Mutter heißt das 100 Prozent plus 300 Euro Elterngeld. Allerdings hat man den Nachteil, dass man nicht den Kündigungsschutz der Elternzeit genießt. Nach 4 Monaten Beschäftigungsverbot erlischt der Kündigungsschutz.

Übrigens muss ein Arbeitgeber einer stillenden Mutter ausreichende Stillpausen ermöglichen.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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