Miete kürzen / Gründe für Mietminderung?

vom 19.10.2008, 03:48 Uhr

XY haben riesige Problem mit ihren Nachbarn Z, der direkt unter XY wohnt. Z hört mindestens 5 Stunden täglich so laute Musik, dass XY ihr eigenes Wort fast nicht mehr verstehen. Z freundlich darauf aufmerksam zu machen hat leider nicht gefruchtet. Der Vermieter M unternimmt nichts.

Was können XY dagegen tun? Übrigens wäre der Lärm ein wenig erträglicher, wenn das Küchenfenster von XY richtig schließen würde! Es ist schon seit längerem kaputt, der Vermieter M wollte sofort (!) jemanden schicken - bis heute war noch niemand bei XY. XY haben dem Vermieter M schriftlich eine Frist gesetzt, M hat aber nicht reagiert. Dürfen XY nun - unabhängig von der lauten Musik - die Miete kürzen?

» Igel » Beiträge: 6 » Talkpoints: -0,01 »



Wenn der Nachbar außerhalb der Ruhezeiten laute Musik hört, kann man da nur schwer was dagegen unternehmen. Wobei fünf Stunden natürlich eine lange Zeit sind. Da könnte man sich aber mal beim Mieterschutzbund erkundigen, was die dazu sagen und welche Möglichkeiten man als Mieter und Nachbar da hat.

Hier und auch hier findet man eine umfassende Übersicht, wann man die Miete kürzen darf und ich welcher Höhe die Miete gekürzt werden darf. Trotzdem sollte man dem Vermieter noch eine Frist setzen, damit er den Mangel beheben kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Tagtäglich fünf Stunden mit Musik zugedröhnt zu werden ist schon heftig. Da finde ich den Gedanken, die Miete zu kürzen, wirklich sehr gut. Auch das man eine Frist setzen sollte, damit sich der Vermieter deswegen bewegt und sich darum kümmert. Da ist man schon auf dem richtigen Weg.

Schwierig ist es wirklich, wenn die Musik außerhalb der Ruhezeit liegt. Trotzdem ist das meiner Meinung nach wirklich eine Zumutung, wenn man das jeden Tag so lange aushalten muss und der Mitmieter keinerlei Reaktion auf diese Störung gibt.

Für das Fenster kannst du ebenfalls eine Frist setzen, dass sich der Vermieter darum kümmert. Danach kannst du selbst jemanden beauftragen, der das erledigt und die Rechnung auf deinen Vermieter ausschreiben lassen. Das solltest du natürlich zu deiner Fristsetzung hinzufügen.

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» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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