Balkonreparaturarbeiten - Handwerker durch Mietwohnung

vom 23.04.2009, 14:40 Uhr

A ist vor einem Vierteljahr in eine Wohnung mit Balkon gezogen. Es ist die erste Etage. Der Balkon hatte beim Einzug schon Risse am Boden und auch die "Nähte", wo das Dach über dem Balkon ist waren rissig. Der Vermieter meinte, dass dieses in nächster Zeit repariert werden soll.

Es ist ein 3 Familienhaus und auch der obere Balkon und der untere Balkon im Erdgeschoss muss renoviert werden. Die Handwerker haben sich das angeschaut und meinten zu A, dass die Renovierungsarbeiten 2-3 Wochen dauern könnten, weil auch neuer Estrich gelegt werden muss und alles verputzt werden muss und auch die Außenwände verputzt werden müssen und sie brauchen für diese Zeit die Wohnungsschlüssel von A.

A war völlig entsetzt und will natürlich die Wohnungsschlüssel nicht an wildfremde Personen raus geben und zu den Nachbarn hat sie genau so wenig Vertrauen, wie zu den handwerkeln, weil sie die kaum kennt. Der Vermieter wohnt 100 km entfernt und wird auch nichts mit dem Schlüssel anfangen können, wenn A den Schlüssel dort hin bringt.

Muss A es denn wirklich dulden, dass fremde Handwerker in der Zeit in ihrer Wohnung ein und ausgehen? A kann sich keinen Urlaub nehmen die Zeit, weil A schon den Urlaub verplant hatte und zu der Zeit keinen Urlaub bekommt. Kann A darauf bestehen, dass die Firma ein Gerüst aufstellt? Es kann ja nicht sein, dass A fremden Leuten Zutritt gewähren muss. Verwandtschaft oder Freunde wohnen auch nicht in der Nähe. A ist ja erst vor 3 Monaten in diese Stadt gezogen.

Der Vermieter B meinte, dass A es machen müsste, wenn der Balkon gemacht werden sollte und wenn A sich weigert, dann würde er eben den Balkon nicht machen lassen. Aber A will den Sommer natürlich auf dem Balkon verbringen. Würdet ihr blindlings den Schlüssel abgeben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Würdet ihr blindlings den Schlüssel abgeben?

Ich würde meine Schlüssel nicht einfach jemand geben. Meine Vermieter kamen auch schon auf die Idee, wenn sie mit Handwerkern, die nur wegen eines Kostenvoranschlags kamen, in meine ehemalige Wohnung wollten, solle ich ihnen doch meine Schlüssel geben. Sie hätten ja schließlich an Anrecht darauf. Ich habe das damals unkommentiert stehen lassen und es passte rein zufällig immer so, dass ich zu Handwerkerbesuchen zu Hause war. Wobei es hier um Dienstleistungen ging, die nicht mir zu Gute kamen. Sondern der Planung dienten, was man mit meiner Wohnung machen wollte, wenn ich (endlich) draußen bin.

Da meine Vermieter generell die Angewohnheit haben, Handwerkerbesuche entweder am Vortag oder dreißig Minuten vorher anzukündigen, war irgendwann bei mir Schicht im Schacht. Zuletzt ging es um einen Handwerkerbesuch, über den sie mich am Abend vorher über den Briefkasten informiert hatten. Ich war rein zufällig gegen Abend noch mal am Briefkasten. Gegen 16 Uhr war das Schreiben nämlich noch nicht drin.

Ärgerlich war, dass ich einmal die Woche arbeiten ging. Und das genau auf den Zeitraum fiel, zu dem der Handwerker kommen sollte. Der noch dazu mit so Worten wie: Sehen Sie zu, dass Sie daheim sind!, angekündigt wurde. Ich wusste, der Handwerker ist eh ein paar Tage im Haus. Als ich meine Vermieterin höflich fragte, ob der nicht einen Tag später kommen könnte, weil ich genau in der Zeit arbeiten bin, ging das nicht. Noch dazu kam der Handwerker dann über dreißig Minuten später als angekündigt.

Ich habe dann mal beim Mieterschutzbund nachgefragt, ob ich mir das in der Art und der Form gefallen lassen muss. Die Auskunft war ganz klar, Handwerkerbesuche müssen frühzeitiger angekündigt werden. Und da ich nur an einem Tag in der Woche arbeiten gehen würde, müsste mein Vermieter darauf Rücksicht nehmen und Handwerkerbesuche entsprechend planen. Immerhin hätte die Woche ja noch mehr Wochentage.

Allerdings muss man nach frühzeitiger Ankündigung den Zugang zur Wohnung, falls der erforderlich ist, auch ermöglichen. Was eben im Zweifelsfall heißt Urlaub zu nehmen. Wie das aber bei mehreren Tagen ist, weiß ich nicht sicher. Darüber kann aber der Mieterschutzbund Auskunft geben.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Da kannst du ja noch froh sein, dass du am Abend vorher die Information noch bekommen hast. Bei uns ging das vor zwei Jahren soweit, dass die Hausverwaltung versäumt hat uns als Mieter von geplanten Arbeiten zu informieren und dann stand der Handwerker einfach vor der Wohnungstür. Im November bei feuchtkaltem Wetter wollte der Mann die Fensterrahmen streichen.

Aber bei entsprechende Information, wobei man da etwa zwei Wochen vorher als angemessen ansieht, kann man sich kaum dagegen wehren. Und man kann nun Handwerkern auch nicht unbedingt zumuten, dass sie ständig über das Balkongeländer klettern. Sicherlich ist es bei Dacharbeiten sinnvoll, wenn ein Gerüst gestellt wird. Aber beim Boden oder den Wänden wäre das eher fehl investiertes Geld, da der Zugang über die Wohnung eben einfacher ist. Und die anderen Zimmer kann man schließlich auch abschließen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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