Willkürliche Erhöhung der Stellplatzmiete zulässig?
Darf der Vermieter A nach eigenem Gutdünken einfach die Miete für einen Stellplatz erhöhen? B hat einen Tiefgaragenstellplatz unabhängig von einer Wohnung angemietet und zahlt bisher 60,00 Euro monatlich. Nun möchte der Vermieter A auf einmal 80,00 Euro haben.
Könnte Vermieter A dem Mieter B den Stellplatz einfach kündigen, wenn B mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sein sollte?
Für einen Stellplatz oder eine Garage gelten die Schutzvorschriften für Wohnraum nicht, wenn ein vom Wohnungsmietvertrag unabhängiger Vertrag geschlossen wurde. Beide Seiten können den Vertrag jeweils mit einer Monatsfrist bis zum dritten Werktag eines Monats kündigen.
Und genau über diesen Weg kann der Vermieter jederzeit den Mietzins erhöhen. Er spricht eine sogenannte Änderungskündigung aus. Der Mieter erhält mit der Kündigung den neuen Vertrag mit den geänderten Konditionen. Den kann er annehmen oder er sucht sich einen neuen Platz.
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