Wenn Einwohnermeldeamt trotz Auskunftssperre informiert

vom 11.01.2015, 14:18 Uhr

Welche Konsequenzen hat es für die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes, wenn sie eine Adresse weiter geben, die aber mit einer Auskunftssperre belegt ist? Dass es für die Person sehr gravierende Konsequenzen haben kann ist klar. Aber wird eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes denn zur Rechenschaft gezogen?

Wie kann nachvollzogen werden, wer eine Adresse erfragt hat? Muss das im Computer notiert sein? Muss man den Ausweis vorzeigen, wenn man eine Adresse bekommen will? Kann man auch nachvollziehen, wer die Adresse weiter gegeben hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bevor man da jemanden zur Rechenschaft ziehen will, sollte erst mal geklärt werden, ob die Adresse wirklich durch das Einwohnermeldeamt in Erfahrung gebracht worden ist. Auch in anderen Ämtern sitzen manchmal recht auskunftsfreudige Mitarbeiter. Sollte es wirklich beim Einwohnermeldeamt gewesen sein, dann ist auch noch die Frage zu klären wer da angefragt hat. Immerhin bedeutet eine Auskunftssperre ja nicht, dass alle Personen ausgeschlossen sind.

Fragt da ein Anwalt nach ist das eine andere Sache, als wenn eine Privatperson nachfragt. Von daher ist wohl erst mal der Vorgang an sich zu klären bevor man jemanden hier eine Schuld geben will. Sollte nun aber die Auskunft widerrechtlich gegeben worden sein, so wird man als betroffene Person vermutlich nur über eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine entsprechende Strafe für den verantwortlichen Mitarbeiter bewirken können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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