Strafmaß für Belästigung und Nachstellung bzw. Stalking
Person A wird seit einiger Zeit von einem Menschen gestalkt, den sie nur flüchtig in einem Club kennengelernt hat. Ständig liegen Blumen vor ihrer Tür, er ruft an und redet auch mit ihr. Die Bitten, dass er sie in Ruhe lassen soll ignoriert der Mann. Er ist auch immer dort, wo A auch ist und A hat schon richtig Angst, auch wenn der Typ ihr noch nichts getan hat.
Die Polizei hat nun gesagt, dass sie eine Art Tagebuch schreiben soll. Immer, wenn sie im Zusammenhang mit diesem Mann eine Erfahrung macht, muss sie das aufschreiben. Das Problem ist, dass er ihr aber nichts tut. Zum Glück könnte man sagen, aber die Polizei meint, dass es harmlos ist, solange er ihr nur Geschenke macht und sie freundlich anruft. Wenn er da ist, wo auch sie ist, können sie ihm nicht verbieten, weil es öffentlicher Raum ist,
Nun fragt sich A, was passieren muss, damit man diesen Menschen los wird. Es gibt doch ein Gesetz, welches Belästigung und Nachstellung umfasst. Aber wie hoch ist da eigentlich das Strafmaß? Ist dieses Gesetz eher was für den Popo? Wie kann man gegen einen Stalker angehen, der sich "harmlos" verhält?
Das Problem ist, dass Stalking an sich noch nicht allzu lange wirklich anerkannt ist. Ich denke daher, dass man erst etwas machen kann, wenn er sie angreift oder wirklich körperlich zudringlich wird. Ich würde zunächst dieses Tagebuch führen und mich dann auch von einem Anwalt beraten lassen, was man da machen kann. Man kann ja auch eine Bannmeile erwirken. Gut wären eben Zeugen und Nachweise. Beispielswiese auch Aufnahmen vom Anrufbeantworter.
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