Arbeitgeber gibt keine Zeit für Praktikumserarbeitung

vom 23.07.2014, 20:08 Uhr

Für meine Praktikumsaufträge gibt die Schule acht Stunden vor. Dazu soll der Arbeitgeber in den jeweiligen Einrichtungen uns diese Zeit innerhalb der Arbeitszeit geben. Er kann uns dazu frei stellen oder aber auch mal eine Stunde früher gehen lassen. Es ist aber auch möglich, dass man schauen muss, wie man seine Aufgabe schafft. Ich mache es teilweise, wenn ich keine Aufgabe kurz vor und nach der Mittagspause erhalte und auch keine Arbeit ansteht. Meist sind es aber nur Notizen, damit es am Nachmittag in der Freizeit schneller geht.

Wie ist es nun, müsste der Arbeitgeber diese Zeit zur Bearbeitung stellen? Dürfte ich gegen das Verhalten etwas sagen? Oder sollte man es einfach hinnehmen? Dabei interessiert mich eure Meinung und wie ihr handeln würdet.

Ich für meinen Teil werde es nicht ansprechen. Es stört mich nicht sonderlich, da ich am Computer schreibe, den ich auf der Arbeit nicht habe. Mir reichen meine Notizen und manchmal nervt es schon, dies in der Freizeit zu machen, aber so baue ich mir Druck auf, sodass ich mich ran setze und nach ein paar Wochen damit fertig bin, um die schönen Seiten der Freizeit zu genießen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich gehe davon aus, dass Praktikumsaufträge so was ähnliches wie in anderen Ausbildungsgängen das Berichtsheft ist? Also man hält fest, was man die Woche über gemacht hat oder bearbeitet ein bestimmtes, vorgegebenes Thema? Damit soll an sich schriftlich dargelegt werden, wie der Stand der Ausbildung ist. In meinem Beruf dient das Berichtsheft unter anderem auch dazu, dass man belegen kann, ob man bestimmte Tätigkeiten gemacht hat oder nicht.

Das ist in meinem und anderen Ausbildungsberufen durchaus entscheidend, wenn man in der Prüfung Aufgaben nicht machen kann, weil man die geforderten Tätigkeiten nie gemacht hat. Das Berichtsheft spiegelt also die Lerninhalte wieder. Und man kann damit dann auch durchaus Schadensersatz vom Ausbildungsbetrieb einfordern.

In meinem Berufsfeld ist es Pflicht, dieses Berichtsheft zu schreiben. Außerdem muss der Arbeitgeber die Auszubildenden dafür frei stellen. Oder er lässt sie eben während der Arbeitszeit ihr Berichtsheft schreiben. Das kann der Arbeitgeber entscheiden. Das Berichtsheft soll aber nicht zusätzlich zur Ausbildungszeit verfasst werden müssen.

Du schreibst ja selbst, dass der Ausbildungsbetrieb dazu Zeit in der Arbeitszeit geben soll. Damit wäre doch deine Frage an sich beantwortet. Dein Arbeitgeber bietet dir entweder die Möglichkeit, dass du während deiner Arbeitszeit deine Praktikumsaufträge schreiben kannst oder er lässt sich früher gehen oder du darfst später zum Dienst erscheinen.

Wenn du persönlich dich damit arrangieren kannst, diese Praktikumsaufträge in deiner Freizeit zu schreiben, dann ist das auch in Ordnung. Man muss nicht immer alles einfordern. Aber wenn du es einfordern würdest, wärst du auch im Recht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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