Abmahnung und Entlassung wegen Gammelfleisch

vom 10.01.2007, 13:12 Uhr

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hatte in einem kürzlich getroffenen Urteil gegen einer Metzger folgendes entschieden:

Durch das wiederholte Missachten des Haltbarkeitsdatums ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Der Metzger hatte gegen eine Supermarktkette geklagt, da er dort abgelaufenen Schweinekamm zu Spießbraten weiterverarbeitete, obwohl dieser das Haltbarkeitsdatum bereits überschritten hatte und vernichtet hätte werden müssen.

Der Metzger wurde im Vorfeld bereits zweimal durch seine Vorgesetzten aufgrund ähnlicher Ereignisse abgemahnt.
Das Gericht entschied, das der Fleischfacharbeiter über Gefahren von abgelaufenen Fleisch Bescheid wüsste und somit Fleisch mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum vernichten müsste, da der Kunde dieses nicht feststellen könnte und sich auf die Aussagen des Supermarktes betreffs Frische und Qualität verlassen muss.

Ob angesichts des enormen Preisdruckes und starken Konkurrenzkampfes unter den Discountern der nun zu Recht gekündigte Metzger auf eigene Intention oder auf "inoffizielle" Anweisung hin gehandelt hat, wurde nicht geklärt bzw. verlautbart.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich sehe das immer ein wenig gespalten. Es heißt ja Mindesthaltbarkeitsdatum. Es heißt ja nicht muss verbraucht werden bis. Deshalb sehe ich das mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum generell nicht so eng. Durch Riechen, Sehen, Anfassen und auch durch Schmecken kann man sich leicht überzeugen, ob etwas noch verzehrbar ist oder nicht.

gekündigte Metzger auf eigene Intention oder auf "inoffizielle" Anweisung hin gehandelt hat, wurde nicht geklärt bzw. verlautbart.

Ich denke, dass auch hier das Problem liegen könnte. Ich weiß zumindest, dass im Lebensmittelbereich oft mal Sachen gemacht werden müssen, die man selbst nicht gut findet, weil es von "oben" angeordnet wurde.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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