Verbindlichkeit einer Klausel im Ausbildungsvertrag
Ich habe nun nach langer Suche einen Ausbildungsplatz als Kaufmann im Groß- und Außenhandel gefunden. Beim Vorstellungsgespräch welches positiv verlief, meinte der Personaler, dass ich in Mathe meine Note halten soll und das er das auch im Vertrag als Klausel für das bekommen des Ausbildungsplatzes einbinden würde. Das machte mir schon damals Sorgen, da ich nicht die Leuchte in der schwarzen Magie bin. Dabei standen da die langzeit Klausuren vor der Tür. Also musste ich definitiv andere Prioritäten setzen, denn Mathe habe ich nur als Abdecker.
Daher ist nun auch die letzte Mathe Klausur wie vorhergesagt verlaufen. Mein Wissen über die Thematik war überschaubar. Ich hatte einfach keine Zeit mich lange mit der Thematik auseinanderzusetzen. Ich musste für andere Fächer lernen, welche in mein Abitur einfließen.
Nun zu meiner Frage! Ich habe die Tage meinen Ausbildungsvertrag zugesendet bekommen. Ich hab mir diesen genau angeguckt, ich habe keine Klausel entdecken können. Jedoch meinte der Personaler das ich meine Note halten muss, um den Ausbildungsplatz zu bekommen. Ist der Vertrag aufgrund der mündlichen Vereinbarung jetzt nichtig? Oder sollte dies nur als Druck gelten, damit ich mich anstrenge?
Ich hatte auch schon bei einem Anruf nachgefragt, ob ich den Ausbildungsplatz auch bekomme, wenn ich das Abitur nicht bestehe. Da meinte er das wenn ich den Vertrag unterschreibe, ich die Ausbildung auch habe. Denkt ihr das es an der Mathe Note scheitern wird?
Wenn diese Klausel nicht im Vertrag steht, kann der Arbeitgeber dies auch nicht geltend machen. Er hat es wahrscheinlich auch nur so gesagt. Den Vertrag sollte man dennoch bekommen. Auch wenn die Mathenote sinkt, ist dazu ja nichts schriftlich festgehalten, aber ich denke, dass es ihm schon wichtig ist, dass du rechnen kannst.
Wegen dem Nicht-Bestehen des Abiturs würde ich mir eher Gedanken machen. Manche Ausbildungen kann man nur mit diesem Abschluss beginnen. Seine Antwort ist da sehr pauschal und könnte gerade dem Fall, dass man ein Abitur benötigt, falsch sein.
Was iggiz18 da schreibt ist nicht ganz richtig. Rein rechtlich gesehen ist das schon gültig, da es ja mündlich vereinbart wurde. Auch ein Ausbildungsvertrag (und auch viele andere Verträge) kann im Grunde mündlich abgeschlossen werden und es wäre rechtens. Das Problem an der ganzen Sache ist einfach nur die Beweisbarkeit. Außerdem gibt es auch einige Berufsschulen, die diesen Vertrag auch sehen wollen. Dein baldiger Arbeitgeber kann darauf zwar bestehen, es aber beweisen, dass es eine Bedingung war, kann er aber nicht. Daher bist du da schon im Vorteil, wenn er die Klausel raus genommen hat.
Ob die Klausel selbst überhaupt rechtsgültig ist, ist eine andere Frage, aber da sie ja nicht mehr drin steht, brauchst du dir da keine Sorgen mehr machen.
Dazu muss man jetzt aber sagen, dass es eine Probezeit gibt, in der er dich ohne Angaben von Gründen einfach feuern kann und das auch ohne Kündigungsfrist. Wenn du die Note nicht gehalten hast und ihn das wirklich so sehr stört, könnte er dich dann ganz fix einfach raus werfen, was ich für dich natürlich nicht hoffe. Daher würde ich sagen, wenn du deine Ausbildung antrittst, dass du dich, was die Mathe Sachen angeht, du dich besonders anstrengen solltest, damit das nicht passiert.
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