Jemand Mail als 'BCC' mitschicken – im Unternehmen verboten?

vom 05.10.2014, 13:12 Uhr

Beim Versand von E-Mails gibt es ja nicht nur die Möglichkeit, jemanden eine Kopie der Mail zu schicken, sondern auch die Möglichkeit der sogenannten „Blind Carbon Copy“, abgekürzt „BCC“, also einer Blindkopie. Wenn man die E-Mail dann erhält, sieht man zwar, wer die E-Mail noch als Kopie erhalten hat, nicht jedoch als Blindkopie.

Bei uns im Unternehmen ist es jedoch verboten, jemanden in das Feld „BCC“ zu setzen. Früher war es wohl so, dass bei Konflikten gerne mal jemand Höheres, also der direkte Vorgesetzte oder sogar gleich die Geschäftsführer in die Blindkopie gesetzt wurde. So hat der Gegenüber nicht mitbekommen, dass das Gespräch von den Vorgesetzten verfolgt wird und hat sich vielleicht anders verhalten, als er es getan hätte, wenn er das gewusst hätte. Daher wurde dann irgendwann ein Verbot für Blindkopien erteilt und soviel ich weiß, hat die IT sogar dafür gesorgt, dass die Funktion in Outlook deaktiviert ist. So ist immer ersichtlich, wer das Gespräch noch mitverfolgt.

Ist es in eurem Unternehmen auch verboten, Personen Blindkopien zuzusenden und falls ja, aus welcher Begründung? Findet ihr es in Ordnung, Blindkopien zu versenden oder sollten immer alle Beteiligten wissen, wer das Gespräch mitlesen kann?

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei uns ist das nicht explizit verboten und ich habe die BCC manchmal genutzt, wenn ich mich mit Kollegen abstimmen musste und ich meinem Chef zeigen wollte, dass diese Abstimmung tatsächlich stattgefunden hat, also gewissermaßen als Beweis. Bei Konflikten habe ich das nicht verwendet, wobei ich aber auch keine großartigen Konflikte erlebt habe.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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