Vermietung gibt Schuld dem Mieter
Ein Mieter A hat eine Betriebskostenabrechnung im Dezember erhalten. Diese wies ein Guthaben aus. In dem Schreiben wurde gebeten, dass der Mieter A bitte seine Kontonummer für die Überweisung preis gibt. Obwohl die Vermietung selbst von seinem Konto per Lastschrift abzieht, hat der Mieter A einen Brief fertig gemacht und diesen eine Woche später persönlich in den Briefkasten des Vermieters gegeben. Ein Freund war dabei. Den genauen Tag weiß der Mieter A leider nicht mehr.
Dann hat der Mieter A auf sein Guthaben gewartet. Im Januar erfuhr er dann durch einen Aushang, dass der Vermieter in ein neues Objekt gezogen ist. Der Mieter A dachte sich dabei aber nichts und wartete weiter. Im März jedoch wurde er stutzig, weil das Guthaben immer noch nicht auf seinen Konto war. Deswegen rief er bei der Vermietung an.
Das Telefonat ergab, dass sich die Sachbearbeiterin darum kümmern wollte. Sie fragte nach der Kontonummer, ob diese schon mitgeteilt wurde. Dies konnte der Mieter A bestätigen. Er gab sogar Bescheid, dass der Brief noch im alten Objekt abgegeben wurde. Er wartete dann eine Woche. Auf seinem Konto war immer noch kein Eingang versehen. Er rief noch mal. Es wurde versichert, dass man sich darum kümmern wolle. Es tat sich nichts.
Aus diesem Grund setzte der Mieter A eine Abmahnung auf. Er bat um die Auszahlung mit Zinsen. Ein Zeuge unterschrieb sogar den Brief mit und sie gaben ihn in das neue Objekt des Vermieters. Das Geld wurde auch überwiesen. Nun kam aber die Tage ein Brief an den Mieter A.
Dort heißt es, dass sie um die Kontonummer gebeten hätten, damit dies schnellstmöglich ohne Wartezeit bearbeitet werden könnte. Es wäre aber nichts gekommen und mit dem ersten Telefonat sei eine Meldung gekommen. Die zweite Meldung sei dann die Abmahnung gewesen. Deswegen berechnen sie auch dem Mieter A nur Verzugszinsen seit dem Telefonat im März.
Der Mieter A weiß nicht, wie er es nachweisen soll, dass er den Brief im Dezember eingeworfen hat. Das Datum weiß er nicht mehr. Ihm werden aber die Worte umgedreht. Er denkt, dass durch den Umzug der Brief abhanden gekommen ist. Wie findet ihr die Antwort des Vermieters auf diese Situation? Ist es in Ordnung, dass er ihm die Schuld dafür gibt? Was könnte der Mieter nun noch machen? Die Betriebskostenabrechnung und die daraus resultierende Zahlung hat er ja nun erhalten, auch wenn die Verzugszinsen nicht komplett toleriert wurden.
Ich denke Mieter A. hat einen Zeugen, dass er den Brief im Dezember in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen hat? Da kommt es wohl kaum auf den genauen Tag an. Allerdings frage ich mich, ob A hier wirklich wegen ein paar Cent noch große Wellen schlagen will? Wo ist da der effektive Nutzen für den zu erwartenden Aufwand.
Wobei ich schon nach dem ersten Telefonat anders gehandelt hätte. Schreiben mit der Bankverbindung aufsetzen, persönlich hinbringen und von dem Mitarbeiter, der es entgegen nimmt, auf der Kopie bestätigen lassen, dass man es abgegeben hat. Damit wäre man im Fall der Fälle auf der sicheren Seite.
Aber ich gehe davon aus, dass eine Rückzahlung hier nun keine so hohen Summen hat, dass es sich lohnen würde wegen ein paar Cent Verzugszinsen zu streiten. Selbst bei einem Rückzahlungswert von 1.000 Euro würde man für vier Monate nur knappe 14 Euro Verzugszinsen haben. Ich glaube kaum, dass hier ein Gericht eine Klage überhaupt zulassen würde. A. sollte einfach damit zufrieden sein, dass man überhaupt einen Teil der Summe mit Verzugszinsen berechnet hat.
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