Bausparvertrag anlegen, weil Arbeitgeber Prämie gibt?

vom 07.04.2015, 20:02 Uhr

Einige Arbeitgeber geben ja selbst etwas dazu, wenn ihre Arbeitnehmer ein Bausparvertrag besitzen. Ich nenne es mal Prämie. Zuschuss ist aber damit gemeint. Allein vom Zuschuss braucht man aber ewig, um den Bausparvertrag zu füllen.

Wie sieht es nun aber aus, wenn man als Arbeitnehmer gar keinen Bausparvertrag hat? Sollte man etwas anderes verhandeln? Oder würde sich ein Bausparvertrag nun lohnen, wenn man diesen abschließt? Wie sieht es generell damit aus, wenn man selbst gar keine Immobilie kaufen möchte? Kann man diesen Betrag auch komplett auszahlen lassen und für sich selbst verwenden? Ist es ratsam dafür einen Bausparvertrag abzuschließen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Normalerweise läuft so etwas unter dem Begriff "vermögenswirksame Leistungen". Das ist bei sehr vielen Unternehmen üblich. Meistens ist es so, dass ein Teil des Lohns zusammen mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber eingezahlt wird. Im Prinzip wäre es aber auch denkbar, dass der Arbeitgeber auch den Mitarbeiteranteil übernimmt, indem er das Bruttogehalt entsprechend aufstockt.

Prinzipiell ist man bei vermögenswirksamen Leistungen nicht auf einen Bausparvertrag festgelegt. Möglicherweise kann aber der Arbeitgeber einen bestimmten Vertrag festlegen. Das weiß ich jetzt nicht genau.

Ein Bausparvertrag ist nicht unbedingt verkehrt, auch wenn man keine Immobilie kaufen oder bauen möchte. Nach Ablauf einer Frist kann man den Vertrag auflösen, ohne dass man den Kredit in Anspruch nehmen will. Manchmal bieten das auch die Bausparkassen von selbst an, wenn die Guthabenszinsen des Vertrags zu hoch sind. Dann bekommt man unter Umständen sogar einen Bonus für das Auflösen.

Viele Bausparverträge sind mit Riester gekoppelt, das heißt man bekommt neben einer staatlichen Bausparprämie (der genaue Name ist mir leider entfallen) auch den staatlichen Riesterzuschuss. Dann geht das Auflösen allerdings nicht mehr so leicht, da man ja einen echten Riestervertrag hat. Man darf das Geld also nur für die Rente oder für eine Immobilie ("Wohnriester") nutzen.

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