Was fällt alles unter einen Offizialdelikt?
Ein Offizialdelikt ist ja ein Delikt, welches auch ohne Anzeige von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird und auch ermittelt wird, wenn man als Betroffener gar keine Ermittlung will. Aber was alles fällt unter einem Offizialdelikt und wann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln auch wenn das Opfer die Anzeige zurück zieht?
Grundsätzlich als Offizialdelikt werden alle Verbrechen behandelt. Bei Mord, Totschlag, Raub, schwerer sexueller Missbrauch oder schwere Brandstiftung wären solche Beispiele. Rechtlich handelt es sich immer um Taten, die nach § 12 des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden.
Da es sich bei diesen Delikten um schwere Vergehen gegen die Gesellschaftsordnung und die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens handelt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, diese Vergehen zu verfolgen, auch wenn kein Strafantrag von Dritten gestellt wird.
Dazu kommen auch noch teilweise Delikte, die als Vergehen angesehen werden. Die sogenannten absoluten Antragsdelikte gehören nicht zu den Offizialdelikten. Hausfriedensbruch wäre ein solches absolutes Antragsdelikt. Dazu muss ein Strafantrag des Geschädigten vorliegen, damit die Tat verfolgt wird.
Ganz anders sieht es bei Dingen wie Körperverletzung oder Unterschlagung aus. Das sind relative Antragsdelikte. Eigentlich sollte der Geschädigte den Strafantrag stellen. Es kann aber auch ein öffentliches Interesse bestehen und die Staatsanwaltschaft wird auch ohne dessen Hilfe aktiv, das ganze wird zum Offizialdelikt.
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