Als Mieter eine Mieterhöhung verweigern möglich?
A hat eine Mieterhöhung bekommen. A hat gehört, dass er dieser Mieterhöhung auch zustimmen muss. Ansonsten kann der Vermieter nicht einfach die erhöhte Miete einziehen. Da A einen Lastschriftauftrag bei der Bank hat und keinen Dauerauftrag, befürchtet A, dass er die Mieterhöhung gleich mit einzieht.
Da aber noch einige Reparaturen nicht gemacht wurden, die bei Einzug schon anstanden und mittlerweile auch schon mehrmals eingemahnt wurden, sieht A nicht ein, dass er einer Mieterhöhung zustimmt.
Kann ein Mieter unter gewissen Umständen einer Mieterhöhung nicht zustimmen? Muss ein Mieter immer erst zustimmen, ehe ein Vermieter die Mieterhöhung geltend machen kann? Wie schaut es aus? Kann der Vermieter einfach die Mieter mit der Erhöhung einziehen oder muss A zustimmen?
Die Mieterhöhung muss der Vermieter auch begründen. Hat er das im genannten Fall denn gemacht? Was wird als Begründung aufgeführt?
Bestehende Schäden kann man klar als Gegenargument nutzen. Wobei Schäden, die schon länger bestehen und deren Behebung eben nicht wirklich mit Mietminderung und ähnlichem eingefordert wurde, auch durchaus als der Mieter hat es ja gewusst und hingenommen, gewertet werden könnten.
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