Trotz Gesetz fordert Makler Courtage / Provision
Wir sind immer noch auf Wohnungssuche. Da uns keiner treibt, wollten wir warten, bis die Courtage gesetzlich der bezahlen muss, der den Makler bestellt. Aber in der Zeitung und auch in den Onlineanzeigen sehe ich oft, dass auch Provision und Courtage mit aufgeführt ist. Da steht dann immer, dass die Courtage /Provision vom Mieter gezahlt werden muss, wenn ein Vertrag zustande kommt.
Nun ist ja seit Anfang März schon das Gesetz raus, dass derjenige, der den Makler beauftragt auch die Provision bzw. die Courtage zahlt. Wieso verlangen dann die Makler das Geld dennoch von den Mietern, wenn diese sich auf eine Anzeige melden, die ja von dem Vermieter beauftragt wurde? Ist das überhaupt richtig? Wie kann man sich dagegen wehren?
Das ist mir auch schon aufgefallen. Ich bin seit einiger Zeit auch schon auf Wohnungssuche. Mein Vertrag läuft ja Ende des Monats aus und wenn es mit meinem Wunsch-Job klappt, werde ich umziehen müssen. Deswegen habe ich auch schon Ausschau gehalten nach neuen interessanten Mietobjekten aber ständig wurde darauf verwiesen, dass die Provision vom Mieter gezahlt werden muss.
Auch bei meinen Schwiegereltern um die Ecke wurden mehrere Wohnungen eines Hauses zur Miete frei gegeben, aber selbst da muss man Provision bezahlen und dann noch als Mieter und nicht als Vermieter.
Ich frage mich auch schon wie das sein kann. Das kann in meinen Augen nicht legal sein, so offensichtlich wie die das verkünden. Ich versuche solche Wohnungen immer prinzipiell zu meiden. Aber vielleicht sollte ich mich mal anwaltlich beraten lassen. Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass das legal sein kann.
Das Gesetz ist noch gar nicht in Kraft getreten. Aktuell können die Makler ganz normal handeln wie bisher. Ich habe gerade den Überblick nicht, aber das Gesetz sollte diesen Monat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Wenn das Gesetz problemlos durch den Bundesrat gekommen ist und tatsächlich diesen Monate veröffentlicht wird, dann wird das Gesetz ab dem ersten des zweiten Monats gelten, der auf die Veröffentlichung folgt. Das wäre dann der erste Juni diesen Jahres. Davor ändert sich für Mieter, Vermieter und Makler absolut nichts.
Und Verträge, die zwischen Mieter und Makler vor dem Stichtag geschlossen worden sind, werden wohl auch ihre Gültigkeit behalten. Das regelt das Gesetz nämlich leider nicht explizit. Daher wird wohl für alle, die jetzt zu einem Makler gehen und erst nach dem ersten Juni ihren Mietvertrag unterschreiben, alles beim Alten bleiben.
Das könnte daran liegen, dass das neue Gesetz erst ab Mitte des Jahres gültig ist. Also erst ab Juni 2015. Da wir erst April haben, können die Makler ihre Provision/Courtage eben noch vom Mieter einfordern.Quelle
In der verlinkten Quelle sind auch Hinweise zu finden, was man bei der Wohnungssuche betreffend der Maklerkosten beachten sollte. Ganz generell ist es aber jetzt schon, dass die Höhe der Maklerkosten nur eine Höchstgrenze fest setzt. Ganz generell muss der Makler das nicht nehmen.
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