Vermieter verbietet Kinderwagen im Flur

vom 05.04.2015, 15:40 Uhr

Zuletzt war ich mit einer Bekannten in der Mietwohnung eines Freundes. Die Bekannte hatte ihr Kleines und ihren Kinderwagen mit dabei. Den Kinderwagen lies sie im Flur stehen, ohne dass er jemanden behindert hätte. Deshalb waren wir beide überrascht, als wir auf dem Rückweg den Vermieter trafen und dieser ihr verbat, den Kinderwagen nochmals dort abzustellen. Darf ein Vermieter so etwas wirklich verbieten?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 05.04.2015, 15:45, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Da wo ich wohne, darf man auch keine Kinderwagen im Flur abstellen. Der ist Fluchtweg und ein Fluchtweg muss freigehalten werden, auch wenn eine Person problemlos an dem Wagen vorbeikommt, könnte es ja durchaus zur Behinderung kommen, wenn fünf Leute in Panik den Flur entlangrennen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Grundsätzliches ist es einem Mieter einer Wohnung erlaubt Kinderwagen im Hausflur oder Treppenhaus abzustellen. Er darf nur nicht andere Zugänge, Wohnungstüren oder Briefkästen blockieren. Auch eine Klausel, die dieses verbietet, ist nach der derzeitigen Rechtssprechung nicht gültig.

Es handelt sich für die Eltern um ein Sondernutzungsrecht, da es den Eltern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen nach jedem Gebrauch in die Wohnung zu tragen. Allerdings darf ein Kinderwagen nicht angekettet werden, denn im Notfall muss er leicht und schnell entfernt werden können um den Weg freizumachen.

Hierzu gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die man sehr leicht im Internet findet. Allerdings entschied das OLG Hamm das bei längerem Nichtgebrauch der Kinderwagen entfernt werden müsse.

Bei den Kinderwagen von Besuchern sieht die Sache wieder anders aus. Hier wurde schon mal entschieden, dass das Sondernutzungsrecht nur für den Mieter gelte und der Kinderwagen eines Besuchers nicht im Hausflur abgestellt werden dürfe.

Somit hatte der Vermieter in dem hier vorliegenden Fall recht. Der Vermieter aus der ersten Antwort sollte vielleicht einmal seine Mietverträge überdenken.

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» pub4art » Beiträge: 23 » Talkpoints: 8,26 »



Ich kenne es eigentlich auch so, dass Kinderwagen im Hausflur nicht gestattet sind. Unsere Nachbarn haben einen großen Schuhschrank, ungefähr 1,50 Meter hoch, vor ihrer Haustür stehen und soweit ich weiß ist das auch nicht erlaubt. Ich kenne es so, dass man in einem engen Flur aufgrund von Fluchtbehinderungen bei einem Brand nichts abstellen darf. Also keine Kinderwagen und auch keine Möbel.

Aber viele Menschen halten sich nicht daran, was ich auch verstehen kann. Für einen sperrigen Kinderwagen ist in der Wohnung auch nicht immer Platz. Trotzdem ist es auch so, dass sich die Mieter dort auch einsichtig zeigen und soweit ich weiß ist es auch akzeptabel, wenn genügend Platz besteht. Bei meiner Großmutter im Mehrfamilienhaus hatten zum Teil ältere Leute Probleme gehabt an drei oder vier Kinderwagen vorbei zu kommen. Die älteren Herrschaften sind ja auch eventuell auf Gehhilfen angewiesen und dann ist das nicht so einfach.

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» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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