Was wäre, wenn der Papst am Leben aber handlungsunfähig wäre

vom 12.02.2013, 19:26 Uhr

Dass Papst Benedikt zurücktreten wird, wissen wir nun alle. Seine Vorgänger in den letzten Jahrhunderten sind alle nicht zurückgetreten, sodass erst nach deren Tod ein Nachfolger gesucht wurde. Der Papst wird, wie es so schön heißt, auf Lebenszeit gewählt, er bleibt also normalerweise im Amt, bis er stirbt. Was wäre aber, wenn ein Papst zwar noch am Leben, aber nicht mehr handlungsfähig wäre? Also, wenn er beispielsweise ins Koma fallen würde?

Dann wäre er ja nicht tot, könnte sein Amt aber nicht mehr ausüben. Auch, wenn ein Papst beispielsweise nach einem Schlaganfall nicht mehr sprechen und sich auch nicht mehr anders ausdrücken könnte, wäre er ja praktisch Amtsunfähig. Was würde in so einem Fall passieren? Gibt es für diesen Fall eine Ausnahmeregelung, sodass trotzdem ein Nachfolger gesucht werden würde? Oder müsste die katholische Kirche dann solange ohne präsentes Oberhaupt weitermachen, bis der erkrankte Papst stirbt?

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich kenne mich nun mit der Papstgeschichte nicht so aus, aber ich meine mich erinnern zu können, dass so mancher Papst gegen Ende seiner Amtszeit ziemlich handlungsunfähig war. Es handelt sich dabei ja immer um alte Männer, die meistens in der Zeit vor ihrem Ableben an diversen gesundheitlichen Problemen leiden und mehr oder weniger krank sind.

Ich glaube auch nicht, dass ein neuer Papst gewählt werden würde, wenn der Amtierende ins Koma fallen würde. Wenn ein Staatsoberhaupt ins Koma fällt so würde doch auch nicht automatisch sofort jemand neues gewählt werden oder?

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3317 » Talkpoints: 36,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Trisa hat geschrieben:Wenn ein Staatsoberhaupt ins Koma fällt so würde doch auch nicht automatisch sofort jemand neues gewählt werden oder?

Nein, aber ein Präsident hat immerhin noch einen Vizepräsidenten hinter sich, der dann die Geschäfte übernehmen würde. Wer offiziell befugt ist, den Papst zu vertreten, wüsste ich nun nicht.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Bedingt wäre der Kardinalstaatssekretär befugt gewisse Aufgaben zu übernehmen. Und größere Entscheidungen würden vermutlich aufgeschoben werden. Das ist ja durchaus alltäglich Praxis. Und auch in anderen Staaten treffen Vertreter nicht sofort die großen Entscheidung, wenn es nicht sehr dringend ist und sich nicht aufschieben lässt.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3317 » Talkpoints: 36,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn man an Johannes Paul II. denkt, kann man sicher sagen, er war aufgrund seiner schweren Erkrankung an Parkinson schon vor seinem Ableben ein Pflegefall, 2005 ist er gestorben, aber wenn man mal nach den Stichworten "Johannes Paul II 2004" googelt und sich die Bilder anschaut, wird das mehr als deutlich. Sprechen konnte er am Ende auch nicht mehr.

Dieser 2000 Jahre alte "Laden" läuft auch so weiter, es ist ja nicht so, dass der Rest des Klerus keine Funktion hätte. Wie schon geschrieben wurde, ist der Kardinalstaatssekretär die Nummer zwei im Vatikan. Alles andere müsste der Situation des Papstes eben untergeordnet werden. Ich kann gut nachvollziehen, dass Papst Benedikt sich nicht in eine solche Position begeben wollte, er hat das Sterben seines Vorgängers ja hautnah miterlebt.

» Wundertüte » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kann die Entscheidung von Benedikt nicht nachvollziehen. Der Papst gilt als Stellvertreter Gottes auf Erden. Wer einmal in dieses Amt gewählt worden ist, der hat keinen Job, den er nach Lust und Laune aufgeben kann. Das widerspricht allen Grundsätzen des Glaubens und ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller Gläubigen. Es trifft auch Nonnen und Mönche hart, die ihr Leben bis zur totalen körperlichen Aufgabe in den Dienst der Kirche stellen und dafür nur ein lächerliches Taschengeld erhalten.

Wenn der Papst handlungsfähig ist, dann bleibt er trotzdem der Papst. Das ist eine Lebensaufgabe. Das Tagesgeschäft kann der Vatikan übernehmen, wichtige Entscheidungen bleiben auf so vielen Gebieten aus, da kommt es auf einen Papst nicht an. Früher starb man schneller, es gab eben keine Hightech-Medizin. Aber das ist kein Grund, das System zu ändern. Die Kirche verkommt immer mehr zur Behörde, das vergrault die Gläubigen.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Bei Papst Benedikt mag hinzugekommen sein, dass er das Papstamt so achtete, dass er es nicht durch die eigene Gebrechlichkeit beschädigen wollte. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es unter den Mitgliedern der Kurie Charaktere geben könnte, die die Gebrechlichkeit eines Papstes auszunutzen wissen.

Warum soll einem Papst nicht ein Mindestmaß an Intimsphäre beim Sterben gewährt werden? Nonnen und Mönche sterben in ihrer gewohnten Umgebung oder im Krankenhaus, nicht vor den Augen der Weltöffentlichkeit, wie es bei Johannes Paul II. der Fall war.

» Wundertüte » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^