Rechte und Pflichten bei Gartenpflege im Mietvertrag

vom 04.04.2015, 15:41 Uhr

Ich bin zuletzt umgezogen und bin nun laut Mietvertrag zur Gartenpflege verpflichtet. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um kleinere Arbeiten wie Mähen oder Jäten handelt. Eine Freundin meinte nun, dass auch Baumfällarbeiten oder ähnliches darunter fallen. Da gerade ein kleiner Sturmschaden eingetreten ist, wäre die Antwort schon sehr interessant. Was sind denn ganz allgemein die Rechte und Pflichten bei Gartenpflege im Mietvertrag?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 04.04.2015, 15:53, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Also grundsätzlich bleibt dein Vermieter ja Eigentümer des Gartens und damit auch der darin stehenden Bäume. Ohne Grund würde ich daher den Teufel tuen und Bäume fällen, wenn dich einer der Bäume stören sollte, würde ich vorher zu einem Gespräch mit dem Vermieter raten, daneben gilt es eine potenzielle Baumschutzsatzung der Kommune zu beachten. Nicht überall - auch nicht auf Privatgrundstücken - dürfen einfach Bäume gefällt werden.

Wenn jetzt ein Baum aufgrund des Sturms gefallen sein sollte, würde ich mich ebenfalls an den Vermieter wenden. Abtransport und Entsorgung müssten durch die Wohngebäudeversicherung deines Vermieters abgedeckt sein.

» Wundertüte » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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