Zu mildes Urteil im Gimmlitztal Kannibalen Prozess?
Das Urteil im berühmt-berüchtigten Gimmlitztal-Prozess wurde ja mit achteinhalb Jahren verkündet und dieses erscheint mir in Anbetracht der Tat, doch schon relativ mild. Komischerweise attestierten dem 57-jährigen Polizeibeamten, die den Fall untersuchenden Psychologen, keinerlei psychologische Störungen. Diese Feststellung finde ich in Anbetracht dieser grausamen Tat schon sehr beachtlich.
Ohne diese Tat jetzt bis ins kleinste Detail ausschmücken zu wollen, aber wie empfindet ihr denn dieses Urteil? Welche Strafe hätte der Angeklagte bei euch zu erwarten gehabt? Könntet ihr euch vorstellen, dass dieser Mann nach „guter Führung“, in vier Jahren vielleicht wieder auf die Menschheit losgelassen werden kann?
Ich kann mir schon vorstellen, dass da sehr viele Menschen nach einer sehr viel höheren Strafe schreien. Ich muss aber zugeben, dass ich das Urteil schon okay finde und selbst vermutlich etwas niedriger geurteilt hätte.
Ich hätte das Ganze schon nicht als Mord eingestuft. Ich hab den Prozess nicht verfolgt, aber laut dem Artikel geht die Kammer ja von sexuellen Motiven für die Tötung aus. Für mich erschließt sich das nicht. Es gibt ja die Videoaufzeichnung. Die zeigt aber nicht die Tötung, sondern das Zerstückeln. Ich hätte mal angenommen, dass jemand mit sexueller Lust am Töten auch genau diesen Akt aufgenommen hätte und nicht das Zerstückeln.
Fällt nun -nach meiner Auffassung- das Mordmerkmal der sexuellen Gründe weg, haben wir einen Totschlag. Es sei denn, man will unbedingt niedere Gründe hineinbasteln, um ihn bloß lebenslang wegzusperren. Ist aber nicht mein persönliches Ziel. Also, Totschlag. Mindestmaß 5 Jahre.
Nun steht auch noch das Verlangen des Opfers im Raum, das ja offenbar den starken Wunsch hatte, zu sterben, zerstückelt (und gegessen?) zu werden. Tötung auf Verlangen liegt bei 0,5 bis 5 Jahren Freiheitsstrafe.
So, nun hat er aber natürlich nicht nur auf Verlangen, sondern schon auch aus eigenem Willen gehandelt, so dass eine Verurteilung nur wegen Tötung auf Verlangen nicht sinngemäß wäre. Also Totschlag. Wegen des Verlangen des Opfers aber im Mindestmaß, das mit der höchsten Strafe für das Töten auf Verlangen übereinstimmt. 5 Jahre.
Dazu gibt es dann noch die Störung der Totenruhe, die mit maximal 3 Jahren bestraft wird. Im Ergebnis hätte ich dann 5 Jahre fürs Töten und 3 Jahre fürs Zerstückeln. Das ist natürlich nicht alles, da eine Gesamtstrafe nicht durch banales addieren gebildet wird, sondern ganz grob die höchste Einzelstrafe plus jeweils die Hälfte der restlichen einzelnen Strafen. Ergo 5+1,5=6,5 Jahre.
Und ja, ich denke durchaus, dass man so jemanden wieder auf die Menschheit loslassen kann. Offenbar legt er ja Wert darauf, willige Opfer zu finden, anstatt loszulaufen und einfach aus Spaß, wahllos irgendwen umzubringen. Psychologische Betreuung würde ich aber anordnen.
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