Zwei Kleinunternehmen parallel haben möglich?

vom 24.03.2013, 23:39 Uhr

Kleinunternehmer dürfen nicht mehr als 17.500 EUR minus der jeweiligen Mehrwertsteuer einnehmen, weil Sie sonst umsatzsteuerpflichtig werden. Hat man zwei Einzelunternehmen, dann wird das meines Wissens nach auch zusammengerechnet. Aber wie ist das, wenn man ein Einzelunternehmen hat und parallel eine GmbH oder UG haftungsbeschränkt? Wird dann beides getrennt betrachtet und man hat sowohl mit dem Einzelunternehmen als auch der UG die Chance, unter 17.500 EUR zu bleiben?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Kleinunternehmerregelung gilt für jedes Unternehmen extra und man auch auch 1.000 Kleinunternehmen haben. Dies können auch 1.000 Einzelunternehmen sein. Das Finanzamt würde dies selbstverständlich dann gründlich überprüfen und evtl. einfach mal irgendetwas festsetzen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Bei 2 Kleinunternehmen sehe ich dagegen kein Problem von der Steuer her. Allerdings wollen BG, Kammer und evtl. auch die Krankenkasse ihre Beiträge haben.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Juri1877, es handelt sich bei der Kleinunternehmerregelung an eine an die Person des Unternehmers gebundene Ausnahme. Mehrere Unternehmen, bei denen das Finanzamt auf die Einziehung der Umsatzsteuer verzichtet, sind nur möglich, wenn die Gewinne zuzüglich Umsatzsteuer aller Unternehmen zusammen gerechnet unter 17.500 Euro bleiben.

Es hilft dabei auch nichts, wenn für verschiedene Unternehmen verschiedene Rechtsformen gewählt werden. Als einzige Alternative bleibt, die verschiedenen Unternehmen auf einzelne Familienmitglieder zu verteilen. Aber das rechnet sich nicht wirklich.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich habe es inzwischen herausgefunden. Und zwar hat cooper prinzipiell recht, denn die Kleinunternehmerregelung ist personenbezogen. Aber eine UG oder GmbH ist ein Kapitalunternehmen und gilt damit als juristische Person. Und für diese juristische Person gilt auch wieder die Kleinunternehmerregelung, denn auch eine juristische Person kann Kleinunternehmer sein.

Es ist also durchaus möglich, dass eine Person eine selbstständige Tätigkeit ausübt, gewissermaßen als Einzelunternehmer und hierbei die Kleinunternehmerregelung nutzt und dass die Person zusätzlich ein einer von mehreren Geschäftsführern einer anderes anderen Unternehmens, nämlich eines Kapitalunternehmens, ist und dieses Kapitalunternehmen auch unter der Grenze von 175000 EUR Umsatz bleibt.

Knackpunkt ist aber, dass solche Konstellationen nur anerkannt werden, also vom Finanzamt anerkannt, wenn die Kapitalgesellschaft mehrere Geschäftsführer hat. Ansonsten wird unterstellt, dass der Besitzer der Personengesellschaft die zusätzliche Kapitalgesellschaft nur gegründet hat, um die Umsatzsteuer zu umgehen.

D.h. will man tatsächlich eine UG oder GmbH gründen, dann bräuchte man noch mindestens zwei andere Personen, die als Geschäftsführer agieren, weil wohl drei Geschäftsführer vorhanden sein müssen, damit man dieses Modell so durchziehen kann.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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