Steuerliche Regelungen zu Kleinunternehmen gründen

vom 14.08.2012, 18:40 Uhr

Seit einiger Zeit spiele ich mit dem Gedanken von mir selbstgemachte Dinge auf Märkten und anderen Events zu verkaufen, um mir ein bisschen Geld dazu zu verdienen. Um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, sollte man ja vorher ein Gewerbe anmelden. Hat jemand von euch so etwas schon getan? Was sollte man beachten?

Ich habe noch einen anderen Nebenjob und würde die 400 € - Grenze im Monat überschreiten. Wie sieht es dann mit den Steuern aus? Verliere ich dann den Anspruch auf Kindergeld, welches ich im Moment noch beziehe? Zudem habe ich im Internet gelesen, dass man sich dann auch selbstständig versichern muss.

Wenn jemand von euch selbst ein Unternehmen gegründet hat oder die Konsequenzen kennt, würde ich mich über eure Erfahrungsberichte sehr freuen.

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» Mouette » Beiträge: 18 » Talkpoints: 8,21 »



Der 450-Euro-Job ist normalerweise mit einer pauschalen Steuer abgegolten und spielt bei der Einkommensteuererklärung keine Rolle. Welche Regelungen zum Kindergeld gelten kann ich nicht sagen. Hier kann man sicher unter Gesetze im Internet die gesetzliche Regelung finden.

Bis 8.000 Euro im Jahr müssen keine Einkommensteuern gezahlt werden. Bei einer Gewerbeanmeldung gehen Kontrollmeldungen an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die entsprechende Kammer. Letztere wollen zumindest einen Pauschalbeitrag unabhängig vom Gewinn.

Das Finanzamt will zumindest bis zum 30.05. des Folgejahres eine Einkommensteuer-, Umsatzssteuer- und Gewerbesteuererklärung. Gewerbesteuer fällt erst ein 25.000 Euro Gewinn an. Die Umsatzsteuererklärungen müssen bei Neuunternehmern monatlich abgegeben werden. Man allerdings auch bis 17.500 Euro als Kleinunternehmer optieren und ist dann davon befreit.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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