Abmahnung wegen negativer Verkäufer Bewertung

vom 16.02.2013, 18:14 Uhr

Man kann ja auf verschiedenen Seiten, wie z.B. Trustpilot, Trustshops, Ciao oder auch bei Ebay Verkäufer oder Shops bewerten.

Hat jemand von Euch nach einer negativen Bewertung schon mal eine Drohmail des Shops oder des Verkäufers bekommen, dass Ihr, wenn Ihr die negative Bewertung nicht löscht eine Abmahnung bekommt?

Wenn Kunden so eingeschüchtert werden, wie aussagekräftig sind dann solche Bewertungsportale?

» justfine » Beiträge: 8 » Talkpoints: 4,86 »



Ich kenne mich jetzt nur auf dem Portal von eBay aus und ich denke, dass ich da eigentlich sehr viel Erfahrung über dieses Portal habe. Nicht nur als Käufer, sondern ab und zu auch als Verkäufer konnte ich dort meine Erfahrungen auf diesem Portal sammeln.

Nun frage ich mich aber, was für eine Abmahnung man bekommen soll und von wem man diese Abmahnung bekommen soll und weshalb man diese Abmahnung bekommen soll.

Immer hin kann man einen Verkäufer oder einen Shop so bewerten, wie man möchte. Also, wenn man positive Erfahrungen gemacht hat mit einem Verkäufer oder einem Shop, kann man eine positive Bewertung abgeben. Und wenn man schlechte Erfahrungen mit einem Verkäufer oder einem Shop gemacht hat, dann kann man durchaus eine neutrale oder sogar negative Bewertung abgeben.

Wenn dann der Besitzer eines Shops oder der Verkäufer einen anschreibt und dann einem droht, dass man die Bewertung ändern beziehungsweise entfernen soll oder man bekommt ansonsten eine Abmahnung, dann ist dies sicherlich nicht rechtens. Immerhin kann man seine Bewertungen abgeben, so wie man selber seine Erfahrungen gemacht hat und ich würde, wenn ich in solch einer Situation wäre, den Verkäufer bei dem Portal melden. Dann bekommt man als Käufer sicherlich keine Abmahnung, sondern dann bekommt der Besitzer des Shops beziehungsweise der Verkäufer eine Abmahnung des Portals und kann sogar vom Portal ausgeschlossen werden, sodass er nicht mehr seine Artikel anbieten und verkaufen kann.

Immer hin darf man, egal auf welchem Verkaufsportal, seine Bewertungen, die man vom Käufer bekommt, nicht beeinflussen, in dem man den Käufer erpresst und bedroht und desgleichen. Das verstößt gegen jede Regel eines Verkaufsportals. Und ich würde diesen Verkäufer oder desgleichen definitiv melden. Dem Käufer kann nichts passieren, auch wenn dieser die Bewertung nicht ändert und auch nicht auf diese Mails reagiert. Da ist der Käufer auf der richtigen Seite. Das Einzige, was erlaubt ist, ist, dass der Verkäufer oder desgleichen den Käufer fragen könnte, ob dieser seine Bewertung ändern mag und man dann für das Problem eine Lösung finden könnte.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bis jetzt habe ich nur bei eBay eine negative Bewertung bekommen. Der vom Käufer gekaufte Artikel kam nie bei ihn an, da er auf dem Versandweg verloren ging. Leider konnte man die Sache nicht mehr klären (der Paketdienst konnte mir merkwürdiger Weise nicht weiterhelfen), so dass es eine negative Bewertung gab. Teilweise kamen Pakete beschädigt beim Käufer an, so dass ich den Paketdienst erneut kontaktierte. Einen Schadensersatz gab es nicht und zum Glück kam vom Verkäufer auch keine negative Bewertung.

Von eBay direkt bekam ich keine Abmahnung oder sonstiges. Wenn es so sein sollte, dann würde ich mich auch ehrlich gesagt sehr darüber wundern, da ich eigentlich nur positive Vewertungen habe und ein sehr zuverlässiger Verkäufer bin.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Bewertungen auf eBay kann man meines Wissens nicht löschen oder ändern, man kann höchstens einen Ergänzungskommentar dazuschreiben. Ich hatte dort bislang glücklicherweise noch keinen Grund, einen Verkäufer negativ zu bewerten und so blieben mir auch entsprechende Reaktionen erspart.

Ich wüsste jetzt auch nicht, wie genau es da zu einer Abmahnung kommen sollte. Sicher kann der negativ bewertete Verkäufer eine Meldung an eBay machen und behaupten, dass er diese Meldung zu unrecht erhalten hat, aber da wird nicht viel passieren, da sich der wirkliche Sachverhalt kaum nachweisen lassen dürfte und eBay auch gar nicht die Zeit hätte, jeder solchen Meldung nachzugehen. Erst, wenn es über ein Mitglied mehrfach Beschwerden gab, wird diesem eventuell die Accountsperrung angedroht und auch umgesetzt.

Oder sollte hier etwa eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt gemeint sein? Da ist die Frage, inwiefern dem Verkäufer bei so eine läppische Bewertung überhaupt einen Unterlassungsanspruch hat. Schlimmstenfalls muss man selbst einen Anwalt einschalten, um die Abmahnung zurückzuweisen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Meinungsfreiheit gilt auch bei der Bewertung eines Händlers. Gute, als auch schlechte Meinungen, sofern sie begründet sind, muss sich der Händler gefallen lassen.

In deinem Fall: Entweder du hast tatsächlich was geschrieben was nicht den Tatsachen entspricht, oder es ist wieder einmal so ein "verbissener" Händler der nur von seinem Ruf lebt, nicht aber nach von seiner Leistung. So was kenne ich zu genüge: Irgendwelche Pseudo-Händler die ihr Geschäft verbal (nicht durch Leistung) oder besser virtuell aufziehen. Die haben regelrecht Angst davor das sich eine schlechte Meinung potenziert und sich andere der Kritik anschließen.

Falls Du wirklich deine ehrliche Meinung geschrieben hast und diese im besten Fall auch nachweisen kannst, dann brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Denn nur wenn der Händler im Recht wäre, dann würde er auch die Kosten für den Anwalt bezahlen. Kommt doch eine Abmahnung dann mag das an einem günstigen Pauschalangebot von Abmahnanwälten liegen.

Du könntest ja mal den Link zu Deiner Meinung hier posten. Dann können wir uns das ja mal ansehen. Natürlich bringt Dir das rechtlich gesehen eher weniger, aber wenigstens eine Tendenz kann man festlegen. Generell würde ich auch Vorschlagen mal bei einer Verbraucherzentrale anzufragen.

PS:@Stefan569 Hört sich ein wenig an wie bei 1&1 ;) Im Internet, ich selbst bin auch betroffen, finden sich Unmengen an negativen Kommentaren. 1$1 selbst sagt das dafür nicht sie selbst, sondern die Firmen mit denen sie zusammenarbeiten Schuld seien. Das kann man als Ausrede nicht gelten lassen. Nicht bei so großen Firmen wie eben 1$1. Die haben die Pflicht ihre "Zulieferer" sorgfältig auszuwählen. Aufgrund der nicht abebbenden negativen Meinungen scheint man aber an einer Änderung oder Verbesserung nicht interessiert zu sein. Geht eben doch nur ums Geld. Und im Falle von 1$1 vermute ich mal vorsichtig: Die verdienen mit gescheiterten Aufträgen (Mahngebühren etc) wesentlich mehr Geld als mit dem tatsächlichen Angebot.

» Schmollschwund » Beiträge: 11 » Talkpoints: 7,95 »


Ich habe selber keine bekommen. Aber es schreckt natürlich ab, wenn man dadurch auf einmal vor den Kadi gezerrt werden kann und viele lassen dann lieber die Finger davon, weil sie sich deswegen nicht streiten wollen. So ein Rechtsstreit kostet eben auch Geld und Nerven und diese fehlen vielen Leuten eben. Deshalb vergebe ich auch sehr ungerne Negativbewertungen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 31.03.2015, 17:35, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

So eine Einschüchterungstaktik ist verboten. Man darf jederzeit seine freie Meinung äußern bei derartigen Bewertungen. Man muss natürlich aufpassen dass es bei einer Meinungsäußerung bleibt, und nicht in den Rahmen der Schmähkritik oder Beleidigung geht. Ein Kommentar wie "Ich finde den Kundenservice hier ganz schlecht!" wäre zum Beispiel nicht anfechtbar. Ein Kommentar wie "Der Verkäufer betrügt seine Kunden systematisch!" hingegen wäre eine haltlose Schmähkritik, welche man dringlichst unterlassen sollte, da diese rechtlich gesehen Folgen tragen kann.

Es gab in der Vergangenheit einmal einen Amazon-Händler der einen User derartig mit Rechtsfolgen bedroht hat, aufgrund einer Bewertung die ihm nicht passte. Da die Bewertung selbst vollkommen korrekt war hat Amazon den Verkäufer gesperrt, da eine derartige Einschüchterung von Kunden nicht erwünscht ist. Ich würde in so einem Fall auch den Service des Bewertungsportales oder des Handelsportales kontaktieren, wenn es etwas derartiges gibt. In vielen Fällen dürften diese nicht allzu erfreut sein, wenn die Benutzer ihre Meinung nicht frei äußern dürfen.

Ich kann nur anraten jede negative Bewertung zweimal zu lesen und vorsichtig zu sein wenn es um falsche Tatsachenäußerungen geht, oder um Beleidigungen. Auch wenn man wütend ist weil zum Beispiel ein Artikel weg ist, oder weil der Kundenservice nicht reagiert hat. Meist reicht eine negative Bewertung schon ohne einen üblen Kommentar um hier andere Nutzer zu warnen.

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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