Betreuung durch das Amtsgericht
Demnächst soll ein Bekannter vor dem Amtsgericht eine Betreuung bekommen. Der Betreuer soll allerdings nur für bestimmte Dinge zuständig sein und eben nicht für finanzielle Dinge. Dafür soll ein Arzt ein Attest ausstellen. Hat von euch jemand Erfahrung mit so etwas und kann mir irgendwelche Tipps geben, wie dies konkret aussieht oder steht dies bei euch auch noch in weiter Ferne.
Juri, vor einigen Jahren habe ich eine Betreuung für eine Angehörige für alle Bereiche übernommen. Falls dies noch nicht geschehen ist, sollte dein Bekannter eine Vollmacht für das Finanzielle errichten. Sonst muss derjenige, der Betreuer wird, haarklein über jeden Pfennig deines Bekannten gegenüber dem Amtsgericht abrechnen. Dies gilt auch, wenn eigene Kinder die Betreuung übernehmen.
Einerseits ist bei einem fremden Betreuer dadurch eine gewisse Kontrolle gegeben, andererseits bedeutet es auch einen erheblichen Aufwand. Oftmals nervt es auch den Betreuten selbst, jede Quittung aufheben zu müssen. Selbst wenn kaum Geld da ist, würde ich die Betreuung daher nicht auf das Finanzielle ausweiten wollen.
Du schreibst nichts darüber, wer Betreuer werden soll. Soll es eine nahestehende Person, ein Angehöriger werden oder soll ein Berufsbetreuer eingesetzt werden? Die Wünsche deines Bekannten haben hier Priorität! Bei meiner Angehörigen kam der Amtsrichter zu einem vorher vereinbarten Termin in die Wohnung, um sich ihre Wünsche anzuhören. Wenn es kein Berufsbetreuer werden soll, muss sich natürlich erst einmal jemand finden, der bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Berufsbetreuer sind oft überlastet, konzentrieren sich auf das Notwendigste, weil sie nur ein bestimmtes Kontingent an Zeit bezahlt bekommen. Eine nahestehende Person wird mit der Zeit meist nicht so knauserig sein.
Wer die Betreuung übernimmt, muss sich klar darüber sein, dass er am Ende auch u. U. Fragen über Leben und Tod entscheiden muss. Das war für mich der schwerste Part. Wenn man vorher über solche Dinge gesprochen hat, erleichtert es die Lage, doch das war bei mir nicht der Fall. Sollte dein Bekannter selbst eine Patientenverfügung erstellt haben, so ist der Betreuer an die Weisungen dieser Verfügungen gebunden.
Eine Betreuung ist nicht wirklich einfach. Für Laien würde ich wohl eher die Betreuung mit einem Berufsbetreuer vorziehen. Mein Vater hat eine zeitlang aufgrund seiner Erkrankung einen Berufsbetreuer zur Unterstützung bekommen. Er wurde dazu vom Amtsgericht angehört und gefragt, ob er mit einer Betreuung einverstanden ist.
Die Berufsbetreuung bezog sich aber lediglich auf postalische Post, die für ihn geregelt werden musste. Finanzen hat er alles selbst geregelt. Auch für die Gesundheitsfürsorge kam er selbst auf. Dies muss man dann vor dem Amtsgericht genau definieren, wenn man selbst eine Betreuung haben möchte. Wenn man jedoch nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, wird das Amtsgericht für die betroffene Person entscheiden.
Berufsbetreuer haben wirklich nur eine begrenzte Zeit im Monat. Man sieht sie teilweise gar nicht. Als Laie (Angehöriger) kann man aber bei bestimmten Situationen an seine Grenzen kommen. Deswegen sollte man sich diesen Part sehr gründlich überlegen.
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