Mitarbeiter am Gewinn beteiligt - auch am Verlust?
Da A sich in einer Firma beworben hat, wo die Mitarbeiter vertraglich an einem Gewinn der Firma beteiligt ist, fragt A sich, wie es wohl sein wird, wenn die Firma einen Verlust einfährt. Da A erst in der nächsten Woche ein Vorstellungsgespräch hat und nicht gleich diese Frage stellen will, möchte A sich das dann doch erst mal durch den Kopf gehen lassen.
Was ist, wenn die Firma eher einen Verlust einfährt. Werde die Mitarbeiter dann auch zur Verantwortung gezogen, weil sie im Falle eines Gewinns ja auch eine Gewinnbeteiligung haben?
Nein, man wird nicht für den Verlust herangezogen. Die Gewinnbeteiligung ist ein kleines Extra für Mitarbeiter, meist bekommt man dann in einem Monat mal etwas mehr, aber deswegen wird einem nichts abgezogen, nur weil das Unternehmen einen Verlust macht.
Selbst die Gesellschafter, also die Eigentümer, haben bei einer Kapitalgesellschaft keine Nachschusspflicht. So muss beispielsweise ein Aktionär kein Geld bezahlen, wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann.
Genauso ist es logischerweise bei den Mitarbeitern. Es kann aber natürlich trotzdem - auch ohne Gewinnbeteiligung - dazu kommen, dass Löhne verspätet oder gar nicht bezahlt werden. In diesem Fall macht die Firma aber Schulden bei den Arbeitnehmer. Bei einem Insolvenzverfahren würde man also wie ein Gläubiger behandelt werden und ich glaube man wird sogar recht hoch priorisiert.
Man könnte auch eine Änderungskündigung mit niedrigeren Gehalt bekommen. Es kann auch zu Kurzarbeit kommen, bei der zumindest ein Teil des Verdienstausfalls von der Arbeitsagentur bezahlt wird. Mit all diesen Maßnahmen werden Mitarbeiter indirekt am Verlust beteiligt. Allerdings ist das eben unabhängig davon, ob es eine Gewinnbeteiligung gibt.
Natürlich muss man nicht für Verluste haften. Immerhin gehört einem die Firma auch nicht und so eine Gewinnbeteiligung ist ja nur ein Anreiz um bessere oder effektiverer Arbeit zu fördern. Man bekommt also bei guter Arbeit einen Bonus, muss aber bei einem Minus auch nicht haften.
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