Streit mit Wohnungseigentümer der Nachbarwohnung, was tun?
Person A bewohnt eine Mietwohnung in einer Eigentümergemeinschaft, in der ungefähr die Hälfte der Wohnungen von den Eigentümern bewohnt werden, die anderen Wohneinheiten dienen als Kapitalanlagen. Person A wohnt zur Miete und im selben Eingang wohnt Familie B, welche bereits seit Bau des Hauses vor ungefähr 40 Jahren dort wohnen. Mit A zog seine Freundin und der kleine Sohn (7 Jahre) mit in die Wohnung im Dachgeschoss ein.
Hinter dem Haus befindet sich eine große Wiese, welche nur an einem Ende einen kleinen Wäscheplatz hat. Dort spielt das Kind des A gern Fußball mit anderen Kindern, welche in derselben Anlage, aber nicht im selben Eingang wohnen. Alle anderen Eingänge gehören aber zur selben Wohungseigentümergemeinschaft. Nun sprach B die Mutter des Jungen an, dass hier seit 40 Jahren keiner mehr Fußball gespielt hat und er das doch unterlassen solle. Natürlich spielen die Kinder nur auf der Wiese und in gebührenden Abstand zum Wäscheplatz.
Natürlich spielen die Kinder weiter auf der Wiese, da die anderen Kinder aber nicht im selben Eingang wohnen, kann B da nichts sagen, sie schimpft immer nur mit dem Kind des A. Vor einer Weile stellte A sein Fahrrad in den gemeinschaftlichen Fahrradkeller (er besitzt ein vergleichsweise teures Fahrrad welches er nur an den Wochenenden zum Sport benutzt), da der Keller sehr klein ist.
Er stellte es in den Fahrradständer, an dem noch die meisten freien Plätze vorhanden waren, denn er wollte niemandem im Wege sein. Als die Freundin des A später in den Keller kam, hörte sie gepolter aus dem Fahrradkeller. Dort befand sich der Sohn der B, welcher geistig leicht behindert ist und nahm einfach das Fahrrad des A aus dem Ständer. Als er darauf angesprochen wurde, was er da mache schrie er rum, dass es der Fahrradständer der B sei und dort niemand sein Fahrrad hinstellen darf, auch wenn diese zurzeit kein Fahrrad dort stehen hat.
Die Freundin des A hat ihm dann das Fahrrad weggenommen und es in den Keller gestellt, damit es nicht noch beschädigt wird. Sie hat sich aber auf die aggressive Art des Sohnes nicht eingelassen. Sie war aber im Nachhinein schockiert, dass man sich einfach an fremden Sachen vergreift.
Weiter fordert B, dass A und dessen Familie immer leise die Treppe hinuntergehen, denn B hat das Schlafzimmer direkt am Treppenhaus und es kann ja nicht sein, dass diese durch Kinderstimmen geweckt werden.
Da A die einzige Wohnung im Dachgeschoss bewohnt, hat er eine Pflanze auf sein Treppenpodest gestellt, welche niemanden störte, der die Wäsche auf dem Trockenboden aufhängen wollte. Natürlich musste B sich beim Hausmeister beschweren, dass sie mit ihrer Wäsche nicht mehr auf den Dachboden bekommt. Anzumerken ist, dass B im 1. OG wohnt und der Trockenboden im 5. OG ist. Es befindet sich ein weiterer Trockenraum im Keller und vor dem Haus. B benutzt also diesen Trockenraum gar nicht.
Der Hausmeister hat die Beschwerde weitergegeben aber A nicht aufgefordert die Pflanze zu beseitigen. Die Freundin des A tat es aber trotzdem um Streit aus dem Weg zu gehen.
Jedes Mal wenn A der B im Treppenhaus begegnet spricht diese ihn an, dass alle ruhiger durchs Treppenhaus zu gehen haben. Dabei interessiert sie auch nicht ob der A zeit hat sich zu unterhalten oder ob er auf Arbeit muss. A ist nur noch genervt, möchte aber des Friedens willen keinen Krieg vom Zaun brechen. Die Vermieterin des A sagte bereits, dass die B sich auch in Eigentümerversammlungen immer über alles und jeden Beschweren und die Vermieterin auch nicht mehr weiß, was sie machen soll.
Wie sollte A sich hier verhalten, auf keinen Fall will er komplett machen, was B sagt und die Kinder sollen weiter Kinder sein dürfen.
Ich würde, wenn das nur eine gemietete Wohnung ist, die Segel streichen und ausziehen. Wenn man da nicht erwünscht ist, warum auch immer, dann würde das doch, wenn man nicht nachgibt, in einen ewigen Kampf münden und unter diesen Voraussetzungen macht das Leben in einer Wohnung doch auch keinen Spaß. Manchmal ist man eben wo unerwünscht, das kann man nicht ändern.
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