Was kommt auf einen im Rahmen einer Scheidung zu?
Person A, welche der Mann in der Ehe ist, wurde von seiner Frau (Person B) mit mehreren Männern betrogen. Schlussendlich ist diese zu einer ihrer Affären gezogen und hat A verlassen.
Da A zu diesem Zeitpunkt auf Arbeit war, konnte er nicht kontrollieren, was sie alles mitnahm und er wusste auch nicht genau, wem was gehört. Es kam dazu, dass B einfach alles mitgenommen hat, was im Laufe der Ehe zusammenkam. Darunter auch Hochzeitsgeschenke, welche ja an beide gerichtet waren.
B hatte dabei Hilfe von ihrer Affäre und dessen Freunden, sodass sich also in der Wohnung von A mehrere ihm fremde Menschen aufgehalten haben und seine persönliche Sachen durchwühlt haben. Als A abends nach Hause kam, war alles dreckig und teile seiner Kleidung lagen im Treppenhaus.
Dies alles ist nun ungefähr 7 Monate her, seit dem gibt es keine Kontakt mehr. Auch nahm B einfach das gemeinsam erworbene Auto mit, welches auf A versichert war. Einer Bitte das Auto umzumelden damit die Versicherung gekündigt werden kann kam B nicht nach. A musste also die Versicherung zum 31.12.2014 kündigen und sein neues Auto teurer versichern, da B die Prozente der Versicherung blockierte.
Nun meldete sich der neue Freund von B und bat um die Übersendung des Fahrzeugbriefes und andere Teile, wie zum Beispiel ein teures Besteckset welches damals gemeinsam angeschafft wurde. Diese Teile wurden beim Auszug von B vergessen. Sprich, B will einfach alles haben, was sie kriegen kann.
Wie sollte A sich jetzt richtig verhalten? Kann er den Fahrzeugbrief zurückhalten? Er fühlt sich im Rahmen dieser eigenwilligen Gütertrennung finanziell stark benachteiligt. Kann er hier unter Umständen Schadenersatz oder Ähnliches geltend machen?
Was sind allgemein im Rahmen der Scheidung für Kosten zu erwarten? B ist arbeitslos und hat auch keine Lust zu arbeiten, nun ist A besorgt, dass er Unterhalt zahlen muss oder Ersparnisse, die er nach der Trennung angesammelt hat (er war zum Zeitpunkt der Trennung Student und besaß kein Vermögen) im Rahmen der Scheidung an Sie geben muss. Vorsorglich hat er sein Sparkonto auf den Namen seiner Mutter eröffnet.
Oder muss er jetzt befürchten, dass B dafür das sie A betrogen hat jetzt auch noch finanziell belohnt wird, denn diese ist einfach zu faul zum Arbeiten und schon lange erwerbslos.
Ich fange mal bei dem Vermögen an, denn das ist recht einfach zu erklären. Da müssen beide Partner angeben, was zum Tag der Eheschließung vorhanden war und was vorhanden ist, wenn der Scheidungsantrag gestellt wird. Was sich in diesem Zeitraum angesammelt hat, gehört dann beiden Partnern. Hätte also A bei der Heirat kein Sparkonto, aber zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages sind 10.000 Euro vorhanden, dann muss er das leider teilen.
Beim Auto stellt sich erst mal die Frage, wer als Halter eingetragen ist. Ist das A und er kann auch nachweisen, dass er das bezahlt hat, dann gehört ihm das Fahrzeug auch. Ist B als Halter eingetragen, aber A kann hier weiterhin nachweisen, dass er bezahlt hat, kann er darauf bestehen das Fahrzeug zu bekommen. Da sollte aber A sich mit einem entsprechenden Fachanwalt für Familienrecht beraten. Je nach Wert des Fahrzeugs lohnt es sich unter Umständen um das Auto zu kämpfen.
Auch was den Hausrat angeht, kann A rechtlich gegen B vorgehen. Aber man sollte auch überlegen, ob es die Sache am Ende wert ist. Da lebt man meist ruhiger, wenn man großzügig verzichtet, solange keine Erbstücke mitgenommen wurden, die auch einen großen ideellen Wert für A haben.
Beim Trennungsunterhalt kann auch nur ein Fachanwalt eine entsprechende Auskunft geben. Da spielen einige Faktoren, wie eben auch der Verdienst von A eine Rolle. Aber solange B da nichts geltend macht, sehe ich da keine Zahlungen auf A zukommen. Für die Scheidung selbst kann B Verfahrenskostenhilfe beantragen, so dass hier für A nur die eigenen Kosten zu erwarten sind.
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