Stundenweise betriebliche Wiedereingliederung nach Burnout
Person A ist seit Dezember 2014 krank geschrieben und bekommt bereits Krankengeld. A hatte ein Burnout und konnte nicht arbeiten. A brauchte absolute Ruhe. Nach Reha und Kur ist A aber nun wieder soweit genesen, dass A sich zutraut wieder arbeiten zu gehen. Nur hat der Arzt gemeint, dass sie stundenweise versuchen sollte wieder arbeiten zu gehen.
Der Arbeitgeber B meint aber für Stundenkräfte keine Arbeit zu haben und er sagte, dass A dann kündigen sollte oder man könnte eine einvernehmliche Kündigung entgegensehen, damit A sich eine neue Arbeit suchen kann. Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? A ist durch Überarbeitung in dieser Firma krank geworden. Kann A auf stundenweise Arbeit bestehen und kann man eine betriebliche Wiedereingliederung verlangen? Was kann A machen, dass A nicht arbeitslos wird?
Bei uns auf Arbeit wird das Hamburger Modell angewendet. Wenn jemand krank war und wieder stundenweise arbeiten gehen kann, erhält man eine stundenweise Eingliederung. Wie ich nun erfahren habe, wird das bei uns genannte Hamburger Modell als Wiedereingliederung benannt. Es ist in §74 SGB V, §28 SGB IX geregelt.
Wenn aber nicht nach dem Hamburger Modell gearbeitet wird, muss eine Klärung zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber stattfinden. Ich finde, dass die Person A dennoch an ihrer Wiedereingliederung Stand halten sollte und diese auch durchsetzen sollte.
Da laut Hamburger Modell der Arbeitnehmer weiterhin Geld in Form von Krankengeld bekommt, sollte es doch im Interesse des Arbeitgebers sein. Bis zur vollen Wiedereingliederung dauert es Wochen oder Monate. Für den Arbeitgeber entstehen aber erst wieder Kosten, wenn der Arbeitnehmer vollständig in der Lage ist zu arbeiten.
Was kann A machen, dass A nicht arbeitslos wird?
So hart es klingt, Vollzeit wieder in den Beruf einsteigen, wenn der Arbeitgeber einer Wiedereingliederung nicht zustimmt.
Generell muss kein Arbeitgeber einer Wiedereingliederung zustimmen. Da der Arbeitgeber damit aber fast keine Kosten hat, weil der Arbeitnehmer ja weiterhin Leistungen der Krankenkasse bekommt und keinen Arbeitslohn bekommt, wenn er sich in der Wiedereingliederung befindet, ist es sinnvoll als Arbeitgeber dem Wunsch nachzukommen.
In manchen Betrieben gibt es einen Betriebsarzt, den man um Hilfe bitten kann. Auch der Betriebsrat kann sich in dem Punkt für den Arbeitnehmer einsetzen und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln.
A ist durch Überarbeitung in dieser Firma krank geworden.
Der Arbeitnehmer sollte sich aber generell Gedanken machen, ob er der Arbeitsbelastung weiterhin Stand halten kann. Denn eine Wiedereingliederung heißt nicht immer, dass man wieder an seinen Arbeitsplatz zurück kann. Mit einer Wiedereingliederung wird zwar die Leistung langsamer hoch gefahren, was aber nicht heißt, dass der Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob zurecht kommt.
Die Arbeitsbelastung wird ja im Betrieb auch nicht geringen geworden sein oder? Somit stünde der Arbeitnehmer eventuell in einem halben Jahr wieder vor dem selben Problem, da es mit Sicherheit weiterhin zur Überarbeitung komme kann.
Vielleicht kennt sich der Arbeitgeber mit solchen Personen einfach zu schlecht aus. Immerhin bekommt man bei einer Wiedereingliederung immer noch Geld von der Krankenkasse und er hat dadurch eigentlich keine Nachteile, also sollte Person A noch mal mit dem Chef reden. Ansonsten hat A keinen Anspruch darauf und könnte nur ausmachen weniger Tage zu arbeiten als bisher, aber da muss auch der Chef mitmachen.
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