Wohnung gekündigt - Unterlagen weg trotz offener Rechnungen
Vor über fünf Jahren habe ich meine Wohnung gekündigt und bin ausgezogen. Mein Vermieter war eine größere Gesellschaft. Beziehungsweise wechselte in den neun Jahren, die ich in der Wohnung wohnte, bestimmt fünf Mal der Besitzer.
Nach dem Auszug kam dann natürlich noch die Betriebskostenabrechnung. Außerdem ist ihnen aufgefallen, dass ich eine Miete nicht gezahlt hätte. Das lag aber an den ganzen Vermieterwechseln. Die Miete eines Monats ging wohl noch an das alte Konto, obwohl es schon an ein neues Konto gehen sollte. Ich habe das mit einem Kontoauszug nachgewiesen und mir wurde telefonisch auch gesagt, dass dann alles in Ordnung ist.
Nur haben die sich dann gar nicht mehr gerührt. Eigentlich warte ich auf eine schriftliche Bestätigung, dass das mit der einen Miete in Ordnung geht. Dann müsste ich noch Betriebskosten nachzahlen. Und dann müsste ich meine Kaution zurückbekommen. Zufälligerweise sind diese beiden Beträge - Betriebskosten und Kaution - auf ein paar Euro gleich. Also entweder schulden die mir jetzt 5 bis 10 Euro oder ich ihnen.
Mir ist das aber total egal. Für mich ist die Sache schon lange abgeschlossen. Wir hatten mit unserem Haus zu tun und ich habe nicht mehr daran gedacht. Nur alle paar Jahre habe ich dann meinen Ordner mit wichtigen Unterlagen in der Hand und frage mich, ob ich die ganzen Unterlagen zur Wohnung nicht einfach mal wegwerfen könnte.
Wie lange bin ich verpflichtet, solche Unterlagen aufzuheben? Glaubt ihr, dass da noch mal was kommt? Ich denke, die Wohnung hat seit meinem Auszug noch mindestens ein Mal den Besitzer gewechselt. Ich sehe ab und zu beim Vorbeifahren die Zu-Vermieten-Schilder im Fenster hängen.
Ich war mir jetzt bei diesen Thema doch sehr unschlüssig und habe mal ein wenig recherchiert. Alte Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen sollten generell drei Jahre nach Entstehen aufgewahrt werden. Schließlich ist noch eine Verjährungsfrist einzuhalten. Bis dahin kann eine Miete noch gefordert werden. Kontoauszüge sind demnach bis zu vier Jahre aufzubewahren, da sie die Bezahlung der Miete aufzeigen können.
Ich würde nun in deinen Fall gar nichts wegwerfen. Man weiß nicht, was man in diesem Zusammenhang mit den Vermieter noch braucht. Somit würde ich persönlich die Unterlagen nicht in den Mülleimer werfen. Aber scheinbar ist es dir auch egal, ob du den Vermieter noch bis zu zehn Euro schuldest, wenn du ihn das innerhalb der Verjährungsfrist noch zahlen musst und auch tust, ist alles in Ordnung.
Sollte er aber damit zu langsam sein, musst du nachweisen, dass er über die Verjährungsfrist schon ist. Da macht es sich gut, wenn man ein Dokument hat, dass zeigt, wann die Betriebskostenabrechnung war und wann du ausgezogen bist.
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