Blaue Signallampenattrappe auf der Heckablage im Auto
A hat im Baumarkt eine solche blaue Signallampe klick gekauft. Eigentlich wollte er sie für den Partykeller nutzen. Aber irgendwie kam er auf die Idee, diese auf der Heckablage in seinem Auto zu befestigen. Das Kabel hat er abgeschnitten, weil er ja auch nicht signalmäßig durch die Gegend fahren will. Diese Signallampe dient nur als Attrappe.
Seitdem er aber diese Signallampe hinten auf der Heckablage liegen hat, halten die Autofahrer hinter ihm immer schön Abstand. Sie riskieren keine riskanten Überholmanöver und hupen nicht mal, wenn er eine Grünphase an der Ampel verpennt.
A ist sich aber schon deswegen nicht so sicher, dass es legal ist, wenn er eine solche Lampe, die ja nicht funktionsfähig ist, auf der Heckablage liegen haben darf. Die Lampe ist gesichert, kann also nicht runterfallen oder beim Bremsen zum Geschoss werden. Sie kann nicht angemacht werden und dient nur als Zierde. Er hat auch hinter sich schon einen Streifenwagen stehen gehabt. Aber die Polizisten haben diese Lampe entweder nicht gesehen, was A nicht glaubt, oder es ist legal.
Was denkt ihr, ist sowas legal? Kann A damit Schwierigkeiten bekommen? Sollte er diese Attrappe wieder weg machen? Würdet ihr euch anders verhalten, wenn vor euch ein Wagen mit einem Blaulicht, welches nicht an ist, auf der Heckablage hat, steht?
Seitdem er aber diese Signallampe hinten auf der Heckablage liegen hat, halten die Autofahrer hinter ihm immer schön Abstand. Sie riskieren keine riskanten Überholmanöver und hupen nicht mal, wenn er eine Grünphase an der Ampel verpennt.
Also die Idee ist ja wirklich genial. Diamante, Du hast mich da auf eine Idee gebracht, so ein Ding muss ich auch haben.
Ich hab mich zu gesetzlichen Lage mal informiert, im Prinzip ist es etwas eine Grauzone. Solche Rundumleuchten sind ja Sondersignale und daher eigentlich nur für bestimmte Personengruppen erlaubt, etwas für die Polizei oder eben wichtige Staatsleute. Die orangen sind Warnleuchten (etwa für Baumaschinen), die blauen für Einsatzfahrzeuge.
Es ist aber erlaubt, die Lampen zu besitzen und mitzuführen. Man darf sie nur nicht einsetzen, wobei „Einsetzen“ meint, die aufs Dach zu montieren und anzuschalten. Wenn man das Teilchen auf der Hutablage platziert, dann ist es nicht montiert und wenn es gar nicht in der Lage ist zu leuchten, etwa weil es kein Kabel mehr hat, dann ist keine missbräuchliche Verwendung gegeben. Ordentlich fahren muss man aber trotzdem.
Die Absicht einer Platzierung so einer Rundumleuchte ist ja jedem klar und auch hier schön beschrieben worden. Evtl. funktioniert das auch insofern, dass manche wirklich Abstand nehmen. Man sollte den Effekt in der anderen Richtung aber nicht unterschätzen und auch einkalkulieren, dass die "Kollegen" sich dann auch für das Fahrzeug interessieren und man unter Umständen öfter mal von den "Kollegen" kontrolliert wird. Schließlich fällt die Leuchte nicht nur anderen Autofahrern auf, sondern auch den wirklichen Polizisten. Und die sind schon daran interessiert, dass hier kein Missbrauch betrieben wird. Viel machen können sie zwar nicht, aber die Verkehrskontrolle allein kann Zeit kosten und ist "Strafe" genug.
Wie so oft kann ich auch diesen Beitrag hier wieder mit einem "Ich habe zu diesem Thema mal ein Beitrag im Fernsehen gesehen" - beginnen. Ich glaube der Beitrag zu diesem Thema lief mal in einer Satire-Nachrichtensendung, die sich über total bescheuerte Verkehrsregeln amüsierte. Damals wurde eben festgestellt, dass es vom Bußgeld-Katalog her teurer ist, wenn man auf der Autobahn bei einem Stau über den Standstreifen fährt, als wenn man mit einem falschen Blaulicht das gleiche tun würde, was ja eigentlich vollkommen unlogisch ist.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man deinem Mann wegen dieser Blaulicht-Attrappe im Auto etwas anhaben kann. Eine Blaulicht-Signallampe ist ja wie dein Mann schon festgestellt haben dürfte überall gewerblich zu erkaufen und man bekommt sie sogar im Baumarkt für wenig Geld. Was man damit macht, ist wohl entscheidend. Es ist auf jeden Fall verboten, die Lampe im Wagen zu benutzen, da man damit wenn ich mich nicht Irre die "Hoheitsrechte" verletzten würde und dies wäre auch eine Ordnungswidrigkeit, die man mit Geldbußen bestrafen kann.
Da dein Mann die Lampe aber schlicht und einfach nur im Auto liegen hat, und es nicht mal ein Kabel oder ähnliches gibt um die Lampe anzuschließen - Sie also vollkommen funktionsuntüchtig ist, dann gibt es dort kein Problem. Sie ist eben ein ganz normaler Gegenstand, der im Auto herumliegt, eigentlich müsste dies nicht mal besonders befestigt werden - Andere Leute haben ja auch Klopapier auf ihrer Rückablage im Auto liegen. Selbst wenn dein Mann mal angehalten werden sollte, sieht man ja wohl klar, dass die Lampe nicht einsatzbereit ist und auch wenn sich dann noch fest angebracht ist, kann man damit keinen Unfug treiben.
Das dein Mann noch nicht angehalten wurde, könnte vielleicht auch ganz einfach daran liegen, dass die Polizisten hinter deinem Mann den Wagen deines Mannes einfach für ein Zivilfahrzeug gehalten haben? Oder sie haben es echt nicht gesehen, wobei so etwas offensichtliches ja doch recht gut zu sehen ist. Ich selbst würde wahrscheinlich genau so reagieren, wenn ich sehen würde, im Wagen vor mir liegt ein Blaulicht, auch wenn ich nicht davon ausgehen würde, dass der Zivilwagen vor mir auf "Beutejagd" ist. Würde ich ein anderes Fahrzeug fahren, dem man ein Blaulicht eher abkaufen würde, hätte ich mir spätestens jetzt glaube ich selbst eins gekauft .
Wie schon korrekt geschrieben wurde ist für Privatpersonen der Besitz von Blaulichtern erlaubt. Es gibt sogar eine Sammlerszene, zu der auch ich gehöre.
Der Transport von Blaulichtern im Auto ist ebenfalls erlaubt, solange das Blaulicht nicht auf dem Dach montiert ist. Dabei ist es auch egal ob es eine Einzel-RKL oder eine Balken-RKL ist. Sobald man das Blaulicht im Bereich der StVO einschaltet ist es jedoch nicht erlaubt. Übrigens ist es auch nicht erlaubt wenn man das Blaulicht auf einem Privatgrundstück einschaltet, das Blaulicht jedoch in den Bereich der StVO strahlen kann.
Da Du das Blaulicht auf der Hutablage befestigt hast kannst Du allerdings Probleme bekommen. Dabei ist dann auch irrelevant, dass Du das Kabel entfernt hast. Da ein solches Blaulicht ja ein Innenleben hat kann es nämlich blaues Licht reflektieren. Und das kann dann zu Irritationen der anderen Verkehrsteilnehmer führen. Abhilfe kann da ein Ausräumen des Blaulichtes schaffen. Danach wäre es nämlich nur noch ein Sockel mit einer blauen Haube.
Des weiteren kannst Du speziell in Bayern auch Probleme mit der Polizei bekommen, wenn Du ein Blaulicht im Auto transportierst. Die bayrischen Polizisten dürfen Blaulichter nämlich als vorbeugende Maßnahme beschlagnahmen. Solltest Du also mal nach Bayern fahren: Stülpe einen Hut über das Blaulicht
Ich selbst habe meinen Golf 4 zu einem Russischem Polizei Auto gemacht, ich habe sogar aus Rundumleuchten aus dem Baumarkt selbst einen "Blaulichtbalken" gebaut. Einen Tag später wurde ich von der Polizei gebeten diese Rundumleuchten abzubauen.
Ich habe vor den Montage der Lichter ebenfalls die Kabel ab gemacht, sodass sie nicht mehr einsatzfähig waren und sollte trotzdem 150€ Strafe zahlen und sollte 2 Punkte in Flensburg bekommen. Nun ist meine Frage wie ich es legal mache?
Reicht es die Rundumleuchten leer zu machen sodass nur Sockel und kappe da ist. Ich suche nämlich schon lange nach einer Antwort wie ich es schaffe die Rundumleuchte am Fahrzeug mitzuführen ohne das ich eine Strafe bekomme.
Nun ist meine Frage wie ich es legal mache? Reicht es die Rundumleuchten leer zu machen sodass nur Sockel und kappe da ist. Ich suche nämlich schon lange nach einer Antwort wie ich es schaffe die Rundumleuchte am Fahrzeug mit zu führen ohne das ich eine Strafe bekomme?
Da fragst du am besten bei der Dekra nach, die müssten das wissen und die müssen ja die Umbauten am Ende auch abnehmen und in den Fahrzeugschein oder irgendwo anders eintragen. Weil alle Antworten, die du dazu online bekommst, sind immer nur Vermutungen, es ist hier niemand Verkehrsexperte.
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