Hat man bei planbaren OP´s immer Recht auf Zweitmeinung?

vom 05.03.2015, 14:53 Uhr

Person A hat Schwierigkeiten beim Laufen und ihm schmerzt sein Knie sehr. Deswegen ist er zu einem Orthopäden gegangen. Dieser hat ihn in ein Krankenhaus überwiesen, wo er sich vorstellen sollte. Es wurde dann ein Röntgenbild gemacht und er sollte dann auch schon direkt einen Termin für eine Operation machen lassen. Person A ist aber sehr ängstlich, was eine Operation angeht und würde gerne eine zweite Meinung einholen.

Person A hat daher um die Röntgenbilder gebeten, damit er damit in ein anderes Krankenhaus fahren kann. Doch der Orthopäde will diese Bilder nicht herausrücken. Er meinte, dass die Krankenkasse bestimmt nicht erfreut ist, wenn er noch in ein anderes Krankenhaus geht.

Person A meint aber mal gehört zu haben, dass man bei einer planbaren Operation auch immer ein Recht auf Zweitmeinung hat. Ist das richtig so oder muss sich Person A mit der Diagnose des behandelnden Arztes und des Krankenhauses verlassen? Der Arzt im Krankenhaus meinte, dass durch den Besuch beim Orthopäden ja schon eine zweite Meinung da ist. Aber Person A will noch einen anderen Chirurgen in einem anderen Krankenhaus darauf schauen lassen. Hat er das Recht dazu?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Natürlich hat er das Recht auf eine zweite Meinung. Die meisten Krankenkassen begrüßen das sogar und ermutigen Ihre Mitglieder, sich eine zweite Meinung einzuholen. Die Techniker Krankenkasse zum beispiel bietet ein spezielles Telefon an und verweist auf eine Liste anerkannter Spezialisten.

Die Betriebskrankenkasse Berlin-Brandenburg zahlt jedem Mitglied, dass vor einer geplanten Operation eine zweite Meinung einholt, einen Bonus von 30 Euro. Von nicht erfreut sein kann also gar keine Rede sein. Denn oft wird es durch die zweite Einschätzung günstiger für die Krankenkassen.

Damit nicht die gesamte Diagnostik noch einmal gemacht werden muss, hat der Patient das Recht alle Befunde einzusehen. Rückt der Arzt die Unterlagen nicht heraus, dann muss er zumindest gegen eine Kostenerstattung Kopien anfertigen. Das gilt auch für Röntgenbilder. Ich wäre erst recht misstrauisch, wenn ein Arzt mich vom Einholen einer zweiten Meinung abhalten möchte. Wenn er so richtig liegt, dann wird mir ein anderer Arzt auch nichts anderes raten.

» cooper75 » Beiträge: 13433 » Talkpoints: 520,19 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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