Wann Arzt von Schweigepflicht entbinden?

vom 03.03.2015, 21:04 Uhr

Man hat ja die Möglichkeit, seinen Arzt von dessen Schweigepflicht zu entbinden, wenn man das möchte. Mir ist bisher aber noch kein Fall unter gekommen, bei dem ich das starke Bedürfnis hatte, meinen Arzt von dessen Schweigepflicht zu entbinden. Ich kann mir im Moment auch nicht vorstellen, das irgendwann einmal zu tun.

In welchen Fällen würdet ihr persönlich so einer Entbindung aus der Schweigepflicht zustimmen und wann nicht? Habt ihr das schon einmal gemacht und warum? Gibt es Situationen, wo so eine Entbindung definitiv von Vorteil wäre? Wann wäre das von Nachteil?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Soweit ich weiß hat mein Großvater das gemacht, da er zunehmend nicht mehr selbst um sich sorgen konnte. Meine Mutter hat die ganzen Gespräche mit dem Arzt geführt und so weiter. Bei mir im Stadtviertel gibt es auch einen Mann, der einen Betreuer braucht, da er geistig nicht in der Lage ist für sich selbst zu sorgen. Soweit ich weiß ist hier der Arzt auch von der Schweigepflicht entbunden, da der Betreuer eben mithört und sich kümmert. Weitere Informationen habe ich aber nicht. Vor allem bei schweren oder unheilbaren Krankheiten macht es aber schon Sinn, wenn der Arzt von der Schweigepflicht entbindet ist.

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» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Seit 2011 muss man im Prinzip jeden einzelnen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn dieser Daten zur Befunden und Behandlung an einen anderen behandelnden Arzt weitergeben möchte. Also darf mittlerweile meinetwegen der Orthopäde ohne explizite Einwilligung des Patienten einen Befund nicht an den Hausarzt schicken.

Ich selbst musste beispielsweise meinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden, als ich damals in die private Krankenversicherung gewechselt bin. Ich habe Vorerkrankungen. Da war es klar, dass die Versicherung vorher genau wissen wollte, worauf sie sich einlässt. Natürlich hätte ich das auch Verweigern können. Aber dann hätte es eben auch keine Versicherung gegeben.

Wer auch oft von dieser Frage betroffen ist, das sind Empfänger von Alg 2. Ist nicht klar, welche Tätigkeiten sie tatsächlich ausüben können, möchte das Amt gerne vom behandelnden Arzt Auskunft haben. Das kann man ebenfalls verweigern. Dann geht es allerdings mit einem Fragenkatalog zum Amtsarzt. Hier ist geschickt Wahl, die eigenen Arzt nur gegenüber dem Amtsarzt von der Schweigepflicht zu entbinden.

Denn dann unterliegen die Befunde des Amtsarztes gegenüber dem Jobcenter wieder der Schweigepflicht. Der Sachbearbeiter erfährt dann nur, welche Tätigkeiten der Betroffene ausüben kann oder eben nicht. Welche Befunde dahinter stecken bleibt dann aber weiter für das Amt verborgen.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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