Abgabefrist einer Kündigung der Wohnung seitens Mieter

vom 25.02.2015, 23:56 Uhr

A hat vielleicht eine passende Wohnung gefunden. Näheres erfahren A leider erst am Samstag. Am Samstag ist der letzte des Monats und die A´s wollten eigentlich, dass sie ihre Wohnung bis zum 31.5. kündigen. Also drei Monate, wenn sie heute kündigen würden.

Die Maklerin meinte, dass man die Kündigung auch noch in der nächsten Woche beim Vermieter abgeben könnte und das würde dann auch noch so zählen, dass der März mitzählt. Sie meinte, drei Tage des Monats, der noch mitzählt wäre noch ok.

Ist das richtig so oder kann der Vermieter von A da Schwierigkeiten machen? Muss er die Kündigung zum 31.5. akzeptieren, wenn A die Kündigung bis zum 4.3. abgibt? Soll A sich das dann bescheinigen lassen, dass die Kündigung persönlich abgegeben wurde?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Deine Frage erübrigt sich durch die Antwort auf deinen Thread nach der Kündigungsfrist und dem Beitrag von derpunkt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Also wenn Familie A. die Kündigung der aktuellen Wohnung erst am 04.03. abgibt, dann muss der Vermieter sie so nicht akzeptieren. Denn eine Kündigung muss bis zum 3. den Monats beim Vermieter vorliegen, damit man eben in dem Fall zum 31.05. den Mietvertrag beenden kann. Wird sie eben erst einen Tag später abgegeben, dann kann der Vermieter hier einfach der Kündigung widersprechen oder sie zum 30.06. als akzeptiert ansehen.

Wenn es so knapp ist, würde ich gleich einen Zeugen mitnehmen, der selbst sieht, dass die Kündigung im Briefumschlag ist und pünktlich beim Vermieter in den Briefkasten gelegt wurde. Besser wäre es allerdings man trifft den Vermieter an und lässt sich auf der Kopie für die eigenen Unterlagen den Erhalt bestätigen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es ist in sofern richtig, dass die Kündigung entweder bis Samstag oder bis zum 3. Werktag des Folgemonats beim Vermieter vorzuliegen hat. Wenn der Vermieter seriös ist, benötigt man keinen Nachweis über die Abgabe der Kündigung. Sollte man sich unsicher sein, dann ist eine Bescheinigung wohl nicht verkehrt.

» JiLu1408 » Beiträge: 11 » Talkpoints: 3,40 »



Punktedieb hat geschrieben:Also wenn Familie A. die Kündigung der aktuellen Wohnung erst am 04.03. abgibt, dann muss der Vermieter sie so nicht akzeptieren. Denn eine Kündigung muss bis zum 3. den Monats beim Vermieter vorliegen, damit man eben in dem Fall zum 31.05. den Mietvertrag beenden kann. Wird sie eben erst einen Tag später abgegeben, dann kann der Vermieter hier einfach der Kündigung widersprechen oder sie zum 30.06. als akzeptiert ansehen.

Falsch, wenn es um dieses Jahr geht und das nehme ich mal an, ist der dritte Werktag der 4.3. und da muss die Kündigung vorliegen und man sollte sich das bescheinigen lassen. Da wir auch gerade Wohnung suchen habe ich mich da auch genau erkundigt. Es ist leider immer ein wenig knapp, wenn man nicht zu viele Doppelmieten zahlen will. Wenn man zum 31.5. in diesem Jahr kündigen will, dann muss die Kündigung am 4.3. zugestellt sein. Entweder abgegeben mit Erhaltsbestätigung oder per Einschreiben Einwurf.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Cid hat geschrieben:Deine Frage erübrigt sich durch die Antwort auf deinen Thread nach der Kündigungsfrist und dem Beitrag von derpunkt.

Ups, sorry, da das mit der Wohnung damals nicht geklappt hat, habe ich an diesen Thread hier gar nicht mehr gedacht. Ich habe zwar im Kopf gehabt, dass ich mich schon erkundigt habe aber nichts schriftliches gehabt.

Punktedieb hat geschrieben:Also wenn Familie A. die Kündigung der aktuellen Wohnung erst am 04.03. abgibt, dann muss der Vermieter sie so nicht akzeptieren. Denn eine Kündigung muss bis zum 3. den Monats beim Vermieter vorliegen, damit man eben in dem Fall zum 31.05. den Mietvertrag beenden kann. Wird sie eben erst einen Tag später abgegeben, dann kann der Vermieter hier einfach der Kündigung widersprechen oder sie zum 30.06. als akzeptiert ansehen.

Wenn es so knapp ist, würde ich gleich einen Zeugen mitnehmen, der selbst sieht, dass die Kündigung im Briefumschlag ist und pünktlich beim Vermieter in den Briefkasten gelegt wurde. Besser wäre es allerdings man trifft den Vermieter an und lässt sich auf der Kopie für die eigenen Unterlagen den Erhalt bestätigen.

Ich habe heute beim Mieterbund angerufen und dort sagte man mir, dass man am besten ein Kündigungsschreiben aufsetzt und auf einer Kopie des Schreibens dann quittieren lässt, dass der Vermieter es bekommen hat. Und das reicht bis am Mittwoch den 4.3. Wenn er nicht da ist, sollte ich ein Einschreiben, aber mit Einwurf, schicken. Denn der Einwurf des Postboten gilt als Zustellung und wenn der Vermieter erst in 3 Wochen den Briefkasten öffnet ist das seine Sache. Da muss man aber bedenken, dass man diesen Brief am Dienstag weg schickt, dass er Mittwoch da ist. Am besten als Eilbrief.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Es ist schon richtig, was geschrieben wurde. Die Kündigung muss am 3. Werktag dem Vermieter vorliegen. Wenn am Samstag der letzte des Monats ist, ist der erste Werktag der Montag, der zweite der Dienstag und der dritte der Mittwoch und somit der 4. März letzter Abgabetag des Kündigungsschreibens, Punktedieb. Diamante hat schon richtig gerechnet. Aber ich würde mir die Kündigung quittieren lassen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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