Fahnenmast mit Fußballflagge stört den Nachbarn
Familie B wohnt in einem eigenen Reihenhaus. Im Garten haben sie einen Fahnenmast stehen, wo zur Fußballbundesligasaison auch die Fahne des Lieblingsvereins des Mannes hängt. Aber der Nachbar, Herr C, ist nicht gerade Fan dieses Vereins und hat sich mächtig aufgeregt, dass diese Fahne von seinem Wohnzimmerfenster zu sehen ist.
Herr C hat damit gedroht ihn anzuzeigen und dass er dann die Fahne weg nehmen muss. Herr B sieht das aber nicht ein und er meint, dass es ihm keiner verbieten kann. Herr B meint auch, dass sich damit kein Richter befassen würde und sieht dem ganzen sehr gelassen entgegen. Frau B allerdings meint, dass Herr B nur an einen Richter gelangen muss, der den Verein auch nicht mag.
Kann es denn wirklich sein, dass man verboten bekommt die Flagge seines Lieblingsvereins an den Mast zu hängen oder kann Herr B dem gelassen entgegensehen?
Also ich glaube nicht, dass sich der Besitzer des Fahnenmastes große Sorgen machen muss. In seinem Garten kann er doch jede nicht verbotene Flagge aufziehen, da es sein Grundstück und auch gutes Recht ist. Sollte es tatsächlich zu einer gerechtfertigten Anklage kommen und der Richter parteiisch urteilen, so kann Herr B ja in Berufung gehen und sich an eine höhere Instanz wenden, welche den ungerechten Richter auffliegen lässt. Am besten sollten die Familien aber einfach mal miteinander vernünftig reden, was beiden Seiten Zeit und Nerven sparen kann.
Es kommt auch darauf an, wie geschickt der Nachbar argumentiert. Ob er seine Klage nur darauf stützt, dass er das Motiv nicht mag, oder ob er es eher auf die Lärmbelästigung stützt. Denn Fahnen knattern zum Teil ganz schön laut im Wind. Da könnte es schon sein, dass ein Richter da Einhalt gebietet, denn es gab auch schon Richter die krähende Hähne und quakende Frösche untersagt haben, weil die angeblich zu viel Lärm gemacht haben. Letztlich kann ich mir aber nicht vorstellen, dass bei so einem Urteil mehr heraus kommt, als dass der Fan die Flagge abhängen muss.
Falls es wirklich nur um das Motiv vor Gericht geht, würde ich mich als Fan einfach auf meine Meinungsfreiheit berufen. Wegen einer Flagge würde ich keinen Anwalt bemühen, das wäre es mir nicht wert, sondern einfach auf mein Glück hoffen. So wichtig ist eine Flagge im Garten ja auch nicht. Ärgern würde mich nur das Geld für die Fahnenstange, das man dann umsonst ausgegeben hat. Während einer Weltmeisterschaft kann man sich ja auch die Innenräume nach Geschmack dekorieren.
Wenn jemand eine Fahnenstange auf dem eigenen Grundstück verbieten würde, hätte er viel zu tun. Denn in Gärten stehen die unmöglichsten Fahnen. Das sind die Fahnen der eigenen Nationalität bei Zugezogenen, die Fahnen und Wimpel von Gesangsvereinen und anderen Vereinen, sowie eben auch die Fahnen von Fußballvereinen. Wenn dann gerade Weltmeisterschaft ist, kommen einige Fahnen noch hinzu, ganz zu schweigen von den Fahnen in den jeweiligen Fenstern. Da käme eine Flut an Klagen auf die Gerichte zu, wenn einem das Fahnen aufstellen verboten würde.
Bei dem Nachbarn C ist es natürlich der verhasste Verein, an den ihn die Fahne erinnert und das nervt ihn. Aber die Fahne hängt ja nicht vor seinem Wohnzimmerfenster. Es kann auch nicht sein, dass alles entfernt werden muss, was man von seinem Fenster von weitem sieht. Ich glaube nicht, dass Herr B sich Sorgen machen muss.
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