Aufbrechen einer Wohnung bezahlen, wenn Polizei es anordnet?

vom 31.10.2014, 22:06 Uhr

Wenn ein Verdacht auf Selbstgefahr besteht, können Angehörige zur Polizei gehen und dies melden. In diesem Fall kommt es ja auch auf eine Erkrankung der Person an. Sollte in diesem Fall Alkohol, eine Selbstgefährdung oder ähnliches eine Rolle spielen, geht die Polizei eben mit einem Vorhaben vor, welches auch verständlich ist. Sie lassen die Tür zunächst öffnen. Sie teilen aber auch den Angehörigen mit, dass sie dies bezahlen müssen. Findet ihr dies gerecht? Ist das wirklich nötig?

Ich habe mal gehört, dass wenn Gefahr in Verzug ist, dass dann die Polizei handeln muss. Aber hier dürfen die Angehörigen hinhalten. Kennt ihr euch hier aus? Hattet ihr schon mal den Fall, dass durch die Polizei eine Tür geöffnet werden musste? Musstet ihr dann die Kosten dafür tragen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn die Polizei einen Schlüsselnotdienst hinzuziehen muss, um eine Türe wegen Selbstgefahr eines Menschen zu öffnen, wie kommt sie dann dazu diesen auch zu bezahlen? Die Anordnung die Türe aufzubrechen und sich somit Zugang zu der Wohnung zu verschaffen, kommt ja nicht von der Polizei, sondern wohl eher von den besorgten Angehörigen. Weiß man von der Möglichkeit einer solchen Selbstgefahr eines Menschen, könnte man ja vorsorglich auch einen Schlüssel in der Nachbarschaft hinterlegen.

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» diskutant » Beiträge: 237 » Talkpoints: 51,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Naja, aber nicht jede Person, die selbst gefährdet ist, lässt den Wohnungsschlüssel bei Nachbarn oder den nahen Verwandten. Jemand, der verzweifelt ist und auf den letzten Drücker gefunden werden will, wird dies wohl machen.

Aber nicht immer ist auch ein guter Kontakt zu den Angehörigen vorhanden. Wenn sich dann die Angehörigen Sorgen machen, müssen sie wirklich hinhalten, um das Öffnen der Tür zu veranlassen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wer sollte deiner Meinung nach denn sonst die Rechnung für den Schlüsseldienst übernehmen? Wenn du falsch parkst und das Ordnungsamt den Abschleppdienst bestellt, dann bezahlst du ja auch und nicht der Staat oder die Kommune. Sobald eine Türöffnung in Auftrag gegeben wird, muss auch jemand bezahlen. Und das ist in dem Fall der Verursacher, als die Person die scheinbar gefährdet ist.

Dazu wird dann wohl auch noch eine Rechnung für den Polizeieinsatz kommen. Denn auch das muss dann bezahlt werden, weil die Situation mehr oder weniger vorsätzlich entstanden ist. Wer also weiß, dass er gefährdete Personen in der Familie hat, sollte vorsorgen oder sich damit anfreunden, dass im Fall der Fälle auch recht hohe Kosten entstehen können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Aber nicht immer weiß man, dass man gefährdete Familienmitglieder hat. Bei einigen tritt es ja auch plötzlich auf. Sei es wegen einer Depression oder einfach nur, weil er keinen Sinn mehr im Leben sieht. Bei älteren Menschen ist es dann schon eher vorhersehbar, dass wenn sie sehr oft stürzen, dass man einen Schlüssel bei den Nachbarn liegen lässt, damit sie mal gucken könnten. Dies ist aber nicht immer so.

Eurer Meinung nach sollten also immer die Angehörigen den kürzeren ziehen und das Geld für das Öffnen der Tür bezahlen? Warum denn nicht der Schuldige, in dem Sinne derjenige, der sich selbst in Gefahr gebracht hat?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


In dem Moment sind die Angehörigen wie Auftraggeber zu behandeln. Nur dass eben ein Schlüsselnotdienst hier nicht einfach die Tür öffnen darf, sondern quasi die Erlaubnis der Polizei braucht. Da geht es nun mal nicht nach dem Verursacherprinzip, was ja eigentlich die gefährdete Person wäre. Die hat aber in dem Sinne keinen Auftrag erteilt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich finde es ungerecht. Aber dies ist wohl meine Meinung. Meiner Meinung nach ist es ja im Sinne der gefährdeten Person, aber das scheint jeder anders zu sehen. Und rechtlich gesehen ist wohl der Auftraggeber dafür verantwortlich.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Heute morgen habe ich sogar "auf Streife" geschaut. Dort hat eine Anwohnerin die Polizei gerufen, aber die Verbindung ist abgebrochen. Sie selbst war in Gefahr und der entsprechende Polizist am Telefon hat es richtig erkannt und die Streife hingeschickt.

Dort musste die Haustür gewaltsam geöffnet werden. Die Anwohnerin lag am Boden. Sie war gestürzt. Laut Aussagen der Streife erhielt sie aber keine Rechnung der Kosten.

In diesem Fall muss ich mein Gerechtigkeitssinn unterstützen. Wenn der Hilfesuchende selbst anruft, muss er nicht die Kosten bezahlen, aber wenn es die Angehörigen machen, wird Geld verlangt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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