Bewerbungskosten - Erstattung von der Agentur für Arbeit?
Herr A ist arbeitslos und schreibt jede Woche bestimmt 10 Bewerbungen. Er ist zwar erst 2 Monate arbeitslos, aber in den zwei Monaten hat er viel Geld für Bewerbungsmappen, Fotos usw. ausgegeben. Kann man bei der Agentur für Arbeit auch Bewerbungskosten zurück bekommen? Wie kann man so einen Antrag stellen? Was kann man zurück bekommen? Wird so ein Antrag denn in der Regel auch bewilligt oder muss jeder für die Bewerbungskosten selber aufkommen?
Du scheinst absolut keine Ahnung zu haben. Wahrscheinlich warst du auch noch nie arbeitslos. Wenn man dies nämlich ist, hat man eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Dort sind die Rechte und Pflichten aufgelistet. Darunter werden dann auch die Bewerbungskosten geregelt.
In den meisten Fällen wird genau beschrieben, wie viel pauschal pro Bewerbung gezahlt wird. Es ist aber auch ein Maximalbetrag angegeben. Sollte man nun mehr Bewerbungen schreiben, wird nur der Maximalbetrag ausgezahlt.
Zur Beantragung ist ein Formular nötig. Dieses erhält man von seinen Betreuer. Dort listet man alle Bewerbungen auf und gibt es mit einer Unterschrift versehen an den Betreuer zurück. Wenn er es gesichtet hat, erhält man nach einer gewissen Anzahl von Tagen seine Rückerstattung auf sein Bankkonto.
Ein solcher Antrag wird natürlich auch geprüft. Aber bisher habe ich meine Anträge immer bewilligt bekommen. Bei einer Pauschalisierung muss man aber auch Abstriche machen. Man kann nun keine zu teueren Bilder vom Fotografen schießen lassen.
@iggiz18: Herr A. ist seit zwei Monaten arbeitslos. Demzufolge wird es noch keine Eingliederungsvereinbarung geben, da diese fast ausschließlich mit Empfängern von Arbeitslosengeld II abgeschlossen wird. Aber bevor man Geld erstattet bekommt, muss man es beantragen. Daher sollte Herr A. jeden Beleg aufheben, der etwas mit den Bewerbungen zu tun hat.
Egal, ob er Fotos machen lässt, entsprechende Mappen kauft oder eben das Porto. Da aber nur maximal 260 Euro pro Jahr erstattet werden, sollte Herr A. überlegen, ob nicht zumindest ein Teil der Bewerbungen online verschickt werden kann. Zudem ist es auch nicht unüblich, wenn man sich das Bewerbungsfoto auf einem Stick mitgeben lässt, um es selbst einzufügen und eben zu drucken. Kommt auf Dauer günstiger.
@Punktedieb: Für mich heißt zwei Monate arbeitslos nicht unbedingt, dass man nicht bei der Bundesagentur für Arbeit war, um sich auch um die Finanzen zu kümmern. Dort erhält man dann auch unabhängig von der Beantragung von Arbeitslosengeld I oder II einen Termin.
Bei meinen ersten Besuch/Termin musste ich immer auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, egal ob ich nun zu diesem Zeitpunkt schon Geld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten habe. Dies kann vielleicht aber auch von Region zu Region unterschiedlich sein.
Und Belege sind immer wichtig. Aber bei einer Pauschalisierung der Bewerbungskosten sind diese nicht unbedingt wichtig.
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