Alte Münzen gefunden, wem gehören sie, ist es Kulturgut?

vom 19.02.2015, 15:40 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A ein Grundstück gekauft hat um ein Haus zu bauen. Nehmen wir weiter an, dass A bei dem Beginn des Baus alte Münzen findet und diese erst einmal sammelt. Gehören die Münzen, die auf dem Grundstück von A gefunden wurden auch A oder muss er diese abgeben, weil es Kulturgut ist? Wem gehören die Münzen?

Nehmen wir weiter an, dass vor dem Grundstück, also nicht auf dem Grundstück von A, auch Münzen gefunden werden. Sind die dann von dem, der sie gefunden hat oder gehören sie dem Grundstückseigentümer, also der Stadt? Was passiert mit Münzen, die man auf dem eigenen Grundstück findet oder mit Münzen, die man auf städtischen Boden findet? Sind Münzen auf eigenem Grund und Boden das Eigentum vom Besitzer? Oder ist es Kulturgut, welches man unbedingt abgeben muss? Bekommt man dafür Finderlohn?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das kommt ganz darauf an, wo A das Grundstück hat. Meines Wissens hat man heute nur noch Glück, wenn man das Grundstück in Bayern besitzt, alle anderen Bundesländer handhaben das wohl drastischer.

In jedem Fall würde ich es bevorzugen, so einen Fund bei den zuständigen öffentlichen Stellen zu melden. Da ist dann davon auszugehen, dass man schon korrekt beraten wird, was die Verhältnisse von Besitz und Eigentum angeht. Aber mehr als ein netter Zeitungsartikel und vielleicht noch mit etwas Glück ein kleiner Finderlohn wird wohl selten dabei heraus springen.


Und selbst wenn man in einem Bundesland lebt, wo einem der Fund komplett gehört ist es noch strittig wie viel von dem Fund dem Grundstückseigentümer gehört und wie viel dem Baggerfahrer oder Bauunternehmer, der im Auftrag des Grundstückseigentümers gegraben hat. Denn in den wenigsten Fällen gräbt der Eigentümer selbst auf seinem Grundstück.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Es ist ganz verschieden, wem die Funde gehören. Bis zur Tiefe eines Pfluges sollen die Sachen dem Finder und Grundeigentümer gehören, tiefer liegende Funde gehören dem Staat. Wobei es in Bayern anders gehandhabt wird, wie trüffelsucher schon schrieb.

Die wenigsten Schatzsucher melden ihre Funde. Es kommt also immer darauf an, wo der Finder wohnt, in welchem Bundesland, wenn er auf seinem Grundstück Fundstücke findet. Findet jemand einen Goldschatz auf einem nicht ihm gehörenden Grundstück, bekommt er die Hälfte und der Grundeigentümer die andere Hälfte. Ich meine es so in Erinnerung zu haben. Auch das Bergbaugesetz greift zum Teil, wenn es sich um Mineralien-Funde handelt. Das müsste man zeitaufwändig genau nachlesen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^