Berufe mit automatischem Berufsverbot für Schwangere

vom 31.08.2014, 10:11 Uhr

Ich habe hier im Forum gelesen, dass man beim Zahnarzt nicht mehr arbeiten darf, wenn man schwanger ist. Automatisch muss man dann den Arbeitsplatz verlassen, wenn der Arbeitgeber heraus bekommt, dass man schwanger ist. Er darf einen nicht mehr weiter beschäftigen.

Nun habe ich von einer Bekannten, die Erzieherin ist, das gleiche gehört. Sie ist schwanger und als sie dem Arbeitgeber das mitteilte, durfte sie nicht mehr den Arbeitsplatz besuchen. Sie hat auch als Erzieherin ein Berufsverbot bekommen und darf nicht mehr arbeiten. Der Arbeitgeber sagte ihr, dass es seit Neustem so ist, dass man wegen Kinderkrankheiten das Risiko nicht mehr eingehen darf und dass es auch gesetzlich geregelt wurde.

Welche Berufe ziehen denn noch ein Berufsverbot für Schwangere mit sich? Welche Berufe verbieten es Schwangeren zu arbeiten? Warum wird das in manchen Berufen so streng gesehen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich könnte mir gut vorstellen, dass Berufe mit Zugang zu Chemikalien auch zu Berufsverboten im Falle einer Schwangerschaft führen. Damit meine ich nicht unbedingt nur Chemikerinnen, sondern auch Menschen die dann mit aggressiven chemischen Reinigungsmitteln beispielsweise hantieren müssen.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass medizinische Berufe allgemein sehr gefährlich für schwangere Frauen sind. Eine Bekannte von mir arbeitet als Ärztin in einem Krankenhaus und als sie schwanger war, wurde ihr der Patientenkontakt untersagt.

Sie durfte dann nur noch Büroarbeit machen und Aufklärungsgespräche führen bevor beispielsweise eine Operation durchgeführt wird. Ansonsten durfte sie nicht mit frisch operierten oder kranken Patienten Kontakt haben, eben wegen dem potentiellen Infektionsrisiko auch für das Ungeborene.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Zunächst einmal muss man da etwas klarstellen. Das ist kein Gesetz für den Arbeitgeber, sondern ein Gesetz für die werdende Mutter. Sprich, der Arbeitgeber muss die Person dann freistellen oder gewährleisten, dass sie keiner Gefahr ausgesetzt ist. In manchen Berufssparen ist das streng und das ist auch gut so. Ganz einfach, weil es an bestimmten Arbeitsplätzen einfach fruchtschädigend ist. Zum Beispiel wenn gesundheifsgefährenden Stoffe wie Strahlen (beispielsweise Röntgenstrahlen), bestimmte Staubsorten, Gase (beispielsweise Narkosegase) oder Dämpfe einwirken.

Auch bei einer gewissen Nässe, Kälte, Hitze oder einem Lärmpegel spricht man von gesundheitsgefährlichen Einwirkungen. Gefährlich für das heranwachsende Baby kann auch Akkordarbeit sein. Auch bei Nachtschichten oder schwerer körperlichen Arbeit wird die Mutter ganz oder teilweise freigestellt. Das muss die werdende Mutter mit dem jeweiligen Arbeitgeber aushandeln.

Ich finde auch, dass man es dem Arbeitgeber freiwillig melden sollte, wenn man schwanger ist. Denn wenn die Frau es nicht meldet, woher soll es der Arbeitgeber wissen und woher kann er dann Schutzmaßnahmen ergreifen? Wie gesagt das Mutterschutzgesetz ist zum Schutz der (werdenden) Mutter da und nicht um sie zu bestrafen.

Berufssparten die als besonders gefährdet gelten sind unter anderem Chemiekanten, sämtliche Laboranten, Arzthelferinnen, Radiologen, Krankengymnastik, Masseur oder Krankenschwester oder Angestellte in der Wäscherei im Krankenhaus. Mehr fallen mir spontan nicht ein.

» Youdid » Beiträge: 421 » Talkpoints: 4,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Beschäftigungsverbote sind viel umfangreicher als viele wissen. So zählen neben den genannten Berufe auch einige handwerkliche Berufe zu der Gruppe, wo es ein generelles Beschäftigungsverbot gibt: Malerinnen/Lackiererinnen, wegen der Dämpfe der Farben/Lacke. Holzverarbeitende Berufe aufgrund des Holzstaubs. Friseurinnen, aufgrund der vielfach verwendeten Farben und dem Arbeiten im Stehen. Gärtnerinnen, wegen der vielfach eingesetzten Pestizide.

Was auch noch dazu zählt und häufig vergessen wird, ist, dass der Schutz nicht nur für werdende Mütter, also Schwangere, gilt, sondern ebenso für stillende junge Mütter. Auch diese unterliegen diesen Schutzvorschriften, da viele Giftstoffe ja auch in die Muttermilch gelangen könnten.

Der Frauenarzt berät in der Hinsicht aber auch und weiß genau, was die Frau darf und was nicht.

» Alandra » Beiträge: 63 » Talkpoints: 25,71 »



@MissMarple: Dann ist das aber bei euch in Deutschland eine Ausnahme. In Österreich ist es so, dass man als Erzieherin (bei uns heißt es Pädagogin), arbeiten muss, so lange keine Kinderkrankheiten im Umlauf sind. So lange aber die Kinder großteils gesund sind und keine ernsthaften Epidemien von Röteln, Windpocken etc. vorliegen, hat man auch keinen Grund von der Arbeit fern zu bleiben.

Außerdem braucht man für jegliches Fernbleiben vom Arbeitsplatz eine ärztliche Bestätigung. Die Pädagoginnen müssen bei uns arbeiten, bis sie in den Mutterschutz kommen und das ist genau acht Wochen vor der Geburt. Also mir ist das wirklich neu und wir hatten erst vor Kurzem zwei Schwangere, die das so machten.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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